Frage an Marianne Schieder von Franz M. bezüglich Gesundheit
Grüß Gott Herr Frau Schieder,
wie stehen Sie zur fehlenden Notarztversorgung in Neunburg vorm Wald und der Krankenhausproblematik im Landkreis Schwandorf?
Es grüßt Sie
Franz Müller
Sehr geehrter Herr Müller,
Vielen Dank für Ihre Frage vom 17.08.09 zur Notarztversorgung in Neunburg vorm Wald und den Krankenhäusern im Landkreis Schwandorf.
Vorausschicken möchte ich, dass mir die Sicherstellung der ärztlichen wie auch der notärztlichen Versorgung ein wichtiges Anliegen ist. Die ländlichen Räume dürfen hier nicht vernachlässigt werden.
Wie Sie sicher der Presse entnommen haben, fand Ende Juli eine Sitzung des Rettungszweckverbands statt, bei der der erneute Antrag der Stadt Neunburg auf Ausweisung eines Notarztstandortes, der sowohl von Landrat Volker Liedtke als auch mit über 5.000 Unterschriften bekräftigt wurde, Thema war.
Nach wie vor befindet die KVB die bestehende Versorgung durch Außenärzte als ausreichend. Wegen der geringen Einsatzzahl könne ein Notarztstandort nicht gewährleistet werden, da keine weiteren Notärzte gewonnen werden könnten.
Trotz intensiver und vielfältiger Bemühungen von Landrat Volker Liedtke in der dieser Sache konnte lediglich erreicht werden, dass zu Jahresbeginn 2009 ein weiterer Außenarzt aus Schwandorf für die notärztilchen Versorgung des Raums Neunburg v. W. hinzugewonnen werden konnte.
Derzeit wartet der Rettungszweckverband auf die Ergebnisse einer vom Bayerischen Innenministerium in Auftrag gegebenen Studie des des Instituts für Notfallmedizin und Medizinmanagement zur Notarztversorgung. Der Rettungszweckverband hat bereits darum gebeten, hier besonderes Augenmerk auf die Situation in Neunburg v. W. zu legen.
Die Sitation der Krankenhäuser im ländlichen Bereich halte ich für ausgesprochen schwierig. Bereits vor zwei Jahren haben Landrat Volker Liedtke und ich deshalb Gespräche im Gesundheitsministerium geführt. Als betroffene Kreisrätin und auch als Bundestagsabgeordnete tue ich ich alles nur Mögliche, damit die Rahmenbedingungen so gesetzt werden, dass der dringend erforderliche Erhalt einer wohnortnahen stationären medizinischen Versorgung auch weiter möglich ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB