Frage an Marianne Schieder von Nils D. bezüglich Recht
Sehr geehrte Frau Schieder,
laut ihrer beruflichen Qualifikation sind Sie Juristin und sitzen im Rechtsausschuss. Zudem sagen Sie in einem vorherigen Beitrag korrekt, dass das Internet kein rechtsfreier Raum ist. Deswegen sehe ich in Ihnen eine kompetente Ansprechpartnerin.
Sie sagten zudem, das Internet bräuchte neue gesetzliche Regelungen. Diesbezüglich habe ich ein paar Fragen :
1) Auch ich als Internetnutzer wünsche mir eine verlässliche rechtliche Lage und präzise formulierte Gesetze, die nicht unterschiedlich interpretiert werden können. Warum dauert aber das Erstellen neuer bzw die Anpassung alter Gesetze an die neuen Begebenheiten des Internets so lange ? Das Internet ist ja nicht ein komplett neues Medium.
Das Gesetz zu Internetsperren ist ja kein Gesetz zur Verhinderung oder Verfolgung von Straftaten. Trotzdem wurde es im Eilverfahren (etwas mehr als 1 Monat vom Gesetzentwurf an) verabschiedet. Warum geht das nicht bei anderen Gesetzen?
2) Das Internet ist ein relativ schnelllebiges Medium. Inhalte können schnell erscheinen und auch wieder verschwinden. Sind Sie der Ansicht, dass dort die Gewaltenteilung hinderlich ist und die Gerichte zu langsam arbeiten um diesen Begebenheiten gerecht zu werden ?
Ein effizientes Vorgehen wäre es ja, wenn das BKA bei Verdacht ohne richterliche Verfügung erstmal verdächtige Seiten löscht, die Computer beschlagnahmt und die betreffenden Personen inhaftiert um eine Wiederholung der Tat zu verhindern. Betreffende Personen können sich ja dann nachträglich an ein Gericht wenden.
mfg
Nils Diekmann
Sehr geehrter Herr Diekmann,
vielen Dank für Ihre Anfrage vom 1. Juli 2009. Was meine Position zur Internetsperre bei kinderpornographischen Inhalten betrifft, so habe ich meine Position hier schon mehrfach dargelegt. Nun noch einige Anmerkungen zu Ihren beiden Fragen:
1) Die Dauer eines Gesetzgebungsverfahrens ist von unterschiedlichsten Faktoren abhängig, vor allem aber davon, wie schnell sich die unterschiedlichen Akteure auf einen tragfähigen Gesetzesvorschlag einigen können. Die Dauer von einem Monat ist nicht unbedingt ungewöhnlich und ist auch bei anderen Vorhaben zu beobachten.
2) Die Gewaltenteilung ist Grundlage des demokratischen Staates, die von niemandem in Frage zu stellen ist. Ich bitte auch darum, zwischen einer Verhaftung und der Zugangserschwernis zu kinderpornographischen Inhalten zu unterscheiden. Außerdem bitte ich zu beachten, dass dieses Gesetz gerade für die Seiten gedacht ist, auf die das BKA keinen Zugriff hat, weil die entsprechenden Server im Ausland stehen.
Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB