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Marianne Schieder
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Frage von Andreas B. •

Frage an Marianne Schieder von Andreas B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrte Frau Schieder,

ich habe diese Frage bereits Ihrem Kollegen Herrn Hofbauer gestellt. Leider sieht er sich nicht in der Lage auf diesem Forum darauf zu antworten. Ich hoffe Sie nehmen ihre demokratische Verantwortung ernster.

Zur Zeit bin ich sehr besorgt, wie unsere Regierung mit unserer Verfassung umgeht. Seit geraumer Zeit werde ich das Gefühl nicht los, dass unsere Grundrechte mit vorgeschobenen Argumenten erheblich eingeschränkt werden sollen.
Zur Zeit läuft eine Petition gegen das geplante Gesetz zur Sperrung von kinderpornographischen Internetseiten.
Es ist erwiesen, dass diese Sperren nur einen Deckmantel über das Problem legen und dadurch kein einziges Kind geschützt wird. Dass diese Sperren sehr leicht umgangen werden können wurde von mehrere Experten bereits gezeigt. Die Inhalte werden aber nicht aus dem Netz entfernt. Stattdessen besteht die Gefahr, dass unschuldige Bürger in den Verdacht geraten, solche verbotenen Inhalte zu konsumieren.

Wie stehen Sie In diesem Zusammenhang zu den in Frankreich beschlossenen Internetsperren? Da nun auch Österreich eine ähnliche Internetzensur plant, würde mich ihre Meinung zu diesem Thema interessieren, vor allem im Hinblick darauf, dass die Bundesrepublik oft hilflos der europäischen Gesetzgebung unterworfen ist.

Auch in Ihrer Partei gibt es Personen, die zu diesem Thema, mehr oder weniger qualifizierte Beiträge leisten, fragen Sie mal Ihren Kollegen Herrn Dr. Wiefelspütz.

Mit freundlichen Grüßen

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Blochberger,

vielen Dank für Ihre Anfrage vom 13.05.09.

Der Gesetzentwurf wirft zahlreiche inhaltliche und rechtliche Fragen auf, die in einem transparenten parlamentarischen Verfahren erörtert werden müssen.

Die SPD-Bundestagsfraktion hat im zuständigen Wirtschaftsausschuss des Bundestages eine öffentliche Anhörung zum Kinderpornografiebekämpfungsgesetz durchgesetzt, die am 27.05.09 stattfinden wird.

Damit können auch die in Teilen der Internet-Community aufgeworfenen Kritikpunkte, die wir sehr ernst nehmen, angemessen einbezogen und erörtern werden.

Im weiteren Gesetzgebungsverfahren werden wir insbesondere prüfen, an welchen Stellen der Gesetzentwurf in datenschutzrechtlicher und verfahrensrechtlicher Hinsicht verbessert werden kann.

Mit freundlichen Grüßen
Marianne Schieder, MdB

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