Frage an Marian Wendt von Reinhard J. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Wendt,
Besten Dank fuer die Beantwortung meiner Frage an Sie zum Thema Renten und Pensionen. Da Ihre Vergleiche zwischen einer normalen Altersrente und einer Beamtenpension meiner Meinung nach etwas oberflaechlich erscheinen, bitte ich um eine Konkretisierung durch folgende Fragen:
1. Sie setzen bei dem Vergleich beider Systeme voraus, dass Rentner eine Betriebsrente erhalten, wie oft trifft das in der Realitaet zu ?
2. In Ihrem Rechenbeispiel interessiert mich, wie hoch Sie den Anteil der Betriebsrente ansetzen ? ( bei 3000 Euro Brutto Einkommen)
3. Beamte erhalten bei einem Brutto Einkommen von 3000 Euro ein mindestens hoeheres Nettoeinkommen von 350 Euro als der Angestellte, der seine Rente selbst finanziert und Arbeitslosenversicherung bezahlt.Legt der Beamte die 350 Euro klug an, hat er nach 45 Jahren ein zusaetzliches Vermoegen, was nicht auf seine Pension angerechnet wird.
4. Finden Sie das System trotzdem sozial gerecht ?
Frohe Ostern
Reinhard John
Sehr geehrter Herr John,
vielen Dank für Ihre erneute Nachricht. Gern beantworte ich Ihre Fragen wie folgt:
1. Derzeit haben 17 Mio. Menschen (60 Prozent der sozialversicherungspflichtigen Beschäftigen) eine Anwartschaft auf eine spätere Betriebsrente. Insofern ist es legitim, die Betriebsrente bei der Gegenüberstellung von Renten- und Pensionssystem mit einzubeziehen. Selbstverständlich werden Sie fragen, was mit den 40 Prozent ist, die später keine Betriebsrente beziehen werden. Hier hat sich die Koalition aus CDU/CSU und SPD vorgenommen, die Betriebsrenten als zweite Säule der Altersvorsorge weiter zu stärken. Der Anteil von 60 Prozent soll in den nächsten Jahren weiter ausgebaut werden.
2. Bei dem Rechenbeispiel eines Bruttogehalts von 3.000 Euro entsteht eine Bruttopension von 2.177 Euro auf der einen Seite und eine Bruttogesamtrente von 1.892 Euro (verheiratet) bzw. 1.692 Euro (alleinstehend) bei 40 Beschäftigungsjahren als Angestellter im öffentlichen Dienst auf der anderen Seite. In diesem Fall setzt sich die Bruttogesamtrente aus der gesetzlichen Rente von 1.277 Euro und der Betriebsrente von 615 (verheiratet) bzw. 415 Euro (unverheiratet) zusammen. Dieses Rechenbeispiel finden Sie in einer Broschüre des Beamtenbundes: http://www.dbb.de/fileadmin/pdfs/themen/sieben_irrtuemer.pdf
3. und 4. Die bestehenden Unterschiede zwischen dem Gesamtrentensystem und dem Pensionssystem halte ich für grundsätzlich vertretbar. Ein Vergleich zwischen beiden System ist aus den verschiedensten Gründen schwierig. Beachten Sie beispielsweise das unterschiedliche durchschnittliche Bildungsniveau bei Beamten und Angestellten. Beamte verdienen in der Regel etwas mehr, weil sie einen höheren Bildungsabschluss haben. Daher ist das durchschnittliche Gehaltsniveau bei Beamten höher als in der freien Wirtschaft. Zudem haben Beamte in der Regel eine längere Arbeitszeit. Nach Berechnungen des ifo Instituts für Wirtschaftsforschung München arbeiten Beamte bis zu 12 Prozent länger als Beschäftigte in der Privatwirtschaft, gemessen an den durchschnittlichen Arbeitsstunden pro Jahr. Insofern kann ich die Unterschiede, die Sie auch in Ihrem Rechenbeispiel anführen, nicht als ungerecht bezeichnen.
Nicht zuletzt bitte ich Sie zu bedenken, dass der Staat auf ein leistungsfähiges Berufsbeamtentum angewiesen ist. Beamte sind dem Staat gegenüber in einem Treueverhältnis: Sie verpflichten sich zu einem lebenslangen Dienstverhältnis und müssen dabei bestimmte Einschränkungen - wie beispielsweise ein fehlendes Streikrecht - in Kauf nehmen. Im Gegenzug gewährt der Staat dem Beamten entsprechend dem Alimentationsprinzip eine angemessene Amtsführung ohne wirtschaftliche Schwierigkeiten. Am Prinzip des Berufsbeamtentums müssen wir weiter festhalten, zuvorderst in den Bereichen, in denen hoheitliche Aufgaben des Staates (z.B. innere Sicherheit oder Verteidigung) wahrgenommen werden. Damit der Staat den Wettbewerb mit der freien Wirtschaft um die besten Talente nicht verliert, müssen auch die Gehälter und Pensionen von Beamten weiter konkurrenzfähig sein.
Für Ihr Interesse an meiner Arbeit bedanke ich mich. In der Hoffnung, Ihre Fragen zu Ihrer Zufriedenheit beantwortet zu haben, verbleibe ich
mit herzlichen Grüßen
Ihr Marian Wendt, MdB