Frage von Peter P. • 15.09.2021
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Antwort ausstehend von Maria Tillmann Bündnis 90/Die Grünen
Maria Tillmann
Der Staat darf seine Bürger:innen nicht im Namen einer "öffentlichen Ordnung" generell als Störenfriede derselben behandeln, wenn sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen.