Frage von Peter P. • 15.09.2021

Antwort ausstehend von Maria Tillmann BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN
Maria Tillmann
Der Staat darf seine Bürger:innen nicht im Namen einer "öffentlichen Ordnung" generell als Störenfriede derselben behandeln, wenn sie ihr Recht auf Meinungsäußerung wahrnehmen.