Frage an Maria Scharfenberg von Hartmut K. bezüglich Senioren
Sehr geehrte Frau Scharfenberg,
ich möchte wissen, wie Sie zum Friedhofszwang für Totenasche in Bayern stehen.
Zunächst einige Fakten zu diesem Thema:
Totenasche enthält weniger als ein Zehntel der Materie des Verstorbenen, der große Rest wird beim Einäschern als Gas (Wasser, Kohlendioxid, usw.) an die Umwelt abgegeben oder als Filterstaub entsorgt.
Totenasche lässt sich auch mit den besten derzeit bekannten Analysemethoden nicht mehr einer bestimmten Person zuordnen, hat also so gesehen nichts mehr mit dem Verstorbenen zu tun.
Totenasche ist nicht Umwelt-gefährdend, sondern ein guter Pflanzendünger.
Angesichts dieser Fakten ist die Beisetzung von Totenasche ein rein symbolischer Akt, der dennoch in vielen Fällen die Trauerarbeit der Hinterbliebenen erleichtern kann und auch gar nicht in Frage gestellt wird. Wenn es aber der Wunsch des Verstorbenen war und der Wunsch der Hinterbliebenen ist, dass seine Totenasche im eigenen Garten oder in der freien Natur in die Umwelt entlassen wird oder in einer Urne bei seinen Angehörigen verweilen soll, so gibt es keine rationalen Gründe, die gegen die Erfüllung dieses Wunsches sprechen, sondern allenfalls kommerzielle Gründe von Leuten, die aus seinem Ableben Profit schlagen wollen. Wollen Sie als Vertreterin des Volkes diese "Geschäftsidee" weiter tolerieren?
Viele andere Länder haben keinen Friedhofszwang, warum nicht auch wir? Liegt hier etwa eine demütige Verbeugung des Gesetzgebers (der Abgeordneten) vor dem Beschluss der Nazis von 1933 oder 1934 vor, der diesen Friedhofszwang für Totenasche seinerzeit erst eingeführt hat?
Ich würde mich freuen, wenn ich hierzu eine kurze Stellungnahme von Ihnen erhalten könnte - und zwar noch vor meinem Tod (ich werde demnächst 80 Jahre alt, also bitte nicht zu lange zögern).
Für Ihre Antwort bedankt sich bereits im Voraus
Hartmut Keßler.