Frage an Maria Flachsbarth von Berndt W. bezüglich Innere Sicherheit
Alle Atommächte sind dabei, ihre Atomwaffen zu modernisieren. Dabei werden auch die in Deutschland lagernden B61-Bomben so aufgerüstet, dass sie zielgenauer und damit leichter einsetzbar werden. Bei den katastrophalen Folgen eines Atombombenabwurfs ist es unverantwortlich, nicht konkrete Schritte zu einer generelle Abrüstung zu unterstützen.
International wird die Ächtung von Atomwaffen vorangetrieben. Ab Ende März 2017 wollen ca 130 Staaten in New York über einen Vertrag diskutieren, der die Ächtung dieser Massenvernichtungswaffen zum Ziel hat. Die Bundesregierung hat sich gegen eine Teilnahme an diesen Verhandlungen entschieden und das damit begründet, dass ein Vertrag wirkungslos bleibe, solange die Atomwaffenstaaten nicht eingebunden sind. Die Befürworter halten dagegen die Ächtung der Atomwaffen für einen unabdingbaren Schritt, die Abrüstung hin zu einer atomwaffenfreien Welt voranzubringen – auch, wenn nicht alle Staaten diesen Schritt von Anfang an mitgehen.
Für die Friedensbewegung ist es ein großer Erfolg, dass Verbotsverhandlungen beginnen. Auch in der deutschen Bevölkerung dürften die Verhandlungen große Unterstützung finden. Laut einer von der IPPNW in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage aus dem vergangenen Jahr sind 93 Prozent der Bundesbürger für ein Atomwaffenverbot.
Seit 1968 sind die Atommächte verpflichtet, ihre Atomwaffen vollständig abzuschaffen. Das deutsche Parlament hat 2010 schon einmal einhellig dafür gestimmt, die Atomwaffen aus Deutschland zu verbannen. Die internationalen Verhandlungen zur allgemeinen Ächtung dieser Massenvernichtungswaffen sollten als Chance begriffen werden, konkrete Friedenspolitik zu betreiben.
Deshalb meine Fragen:
1. Werden Sie sich dafür einsetzen, dass Deutschland an den in New York anberaumten Verhandlungen zu einem Vertrag zur Ächtung von Atomwaffen teilnimmt?
2. Werden Sie sich für den Abzug der in Deutschland gelagerten Atombomben einsetzen?
Sehr geehrter Herr Waltje,
vielen Dank für Ihre Nachricht via www.abgeordnetewatch.de vom 22. Februar 2017 über die Teilnahme der Bundesrepublik Deutschland an den Verhandlungen zu einem Nuklearwaffenverbot in New York. Die Bundesregierung arbeitet für das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt und erachtet Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung als dringend erforderlich. Gerne möchte ich Ihnen daher einen kurzen Überblick über die derzeitigen Anstrengungen der Bundesregierung zum Erreichen dieses Ziels sowie eine ausführliche Begründung bezüglich der Nichtteilnahme an den Verhandlungen zum Verbotsantrag von Nuklearwaffen im März geben.
Das Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt verfolgend hat sich die Bundesregierung im Jahr 2016 intensiv in die Arbeit der Offenen Arbeitsgruppe zur nuklearen Abrüstung (OEWG) in Genf eingebracht. Gemeinsam mit Kanada und den Niederlanden hat die Bundesregierung am 23. Dezember 2016 bei der VN-Generalversammlung die Resolution „Treaty banning the production of fissile material for nuclear weapons or other nuclear explosive devices“ (71/450) eingebracht, die mit überwältigender Mehrheit angenommen wurde. Für das Jahr 2017 sollen nun die internationalen Bemühungen um Fortschritte bei den Verhandlungen über das Verbot der Herstellung von spaltbaren Materialien (Fissile Material Cut-off Treaty, kurz: FMCT) aktiv mitgestaltet und unterstützt werden. Ein zentrales Anliegen hierbei ist die Einbindung der Nuklearwaffenstaaten in diesen Prozess. Derzeit haben Frankreich, Großbritannien und die USA bereits nach längeren gemeinsamen Textverhandlungen für die Resolution gestimmt, Russland und China haben sich enthalten. Um konkrete Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung zu erzielen und somit dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näherzukommen, ist aus unserer Sicht jedoch die Einbeziehung der Nuklearwaffenstaaten in die Diskussions- und Verhandlungsprozesse unverzichtbar.
Der geplante Vertrag mit dem Ziel des sofortigen Verbots von Nuklearwaffen, wie ihn die Resolution L.41 anstrebt, wird jedoch als wirkungslos eingestuft. Die Gründe liegen hierbei darin, dass die Nuklearwaffenstaaten nicht eingebunden, keine Inspektions- und Verifikationsmechanismen vorgesehen sowie keine Beschränkungen der Herstellung von spaltbarem Material enthalten sind. Aus diesen Gründen hat die Bundesregierung bei der Abstimmung in der 71. Generalversammlung der VN mit „Nein“ gestimmt und wird nicht an den Verhandlungen teilnehmen.
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion unterstützt die Bemühungen der Bundesregierung, schrittweise dem Ziel einer nuklearwaffenfreien Welt näherzukommen. Wir teilen die Überzeugung, dass wirkliche Fortschritte bei der nuklearen Abrüstung nur über einen schrittweisen Ansatz auf Grundlage des Nuklearen Nichtverbreitungsvertrag (NVV) und in enger Zusammenarbeit mit den Nuklearwaffenstaaten erzielt werden können.
Neben den aufgeführten Anstrengungen um FMCT werden wir in 2017 weitere wichtige Abrüstungsschritte unternehmen, um den NVV in seiner Gesamtheit zu stärken sowie seine Rolle als Eckpfeiler des internationalen Regimes für Nichtverbreitung und nukleare Abrüstung zu stärken.
Mit freundlichen Grüßen
Maria Flachsbarth