Frage an Margret Giese von Jürgen M. bezüglich Verbraucherschutz
Guten Tag Frau Giese,
die Wahl der Kandidaten Ihrer Partei zum Europaparlament erfolgte gemäss Ihrer Wahlordnung. In dieser ist festgeschrieben,
dass Wahlvorschläge nur aus den Landesverbänden und dem Bundesvorstand möglich sind.
Die Möglichkeit - wie in anderen, demokratischen Parteien gang und gäbe - auf dem Wahlparteitag seine Kandidatur direkt und spontan anzumelden, ist in Ihrer Partei nicht gegeben.
Diese Wahlordnung ist nach deutschem Wahlgesetz zwar möglich, wird aber selbst vom Bundeswahlamt aus Gründen mangelnder demokratischer Transparenz nicht favorisiert.
Meine Frage:
Was hat Sie bewogen, mit Ihrer Wahlordnung hinter dem von anderen Parteien erfolgreich praktizierten, demokratischen Wahlprocedere hinter zu hinken ?
Danke für Ihre Antwort.
Freundliche Grüsse
Jürgen Matthes
Sehr geehrter Herr Matthes,
aus Ihrer Anfrage geht hervor, dass Sie hinsichtlich unserer Wahlordnung für die Wahlen von Bewerbern für Volksvertretungen unzureichend informiert sind und daher aus dieser Fehlinformation nicht zutreffende Schlussfolgerungen ziehen.
Ihre diesbezügliche Wissenslücke schließe ich aber gern, indem ich aus den relevanten Paragrafen zitiere:
§ 1.4: Für die Aufstellung der gemeinsamen Bundesliste für alle Bundesländer werden die Bewerber bzw. die Ersatzbewerber von den Landesverbänden durch die jeweiligen Landesvorstände vorgeschlagen.
§ 1.6: Vorschlagsberechtigt sind außerdem die auf dem Bundesparteitag für die Wahl der Bewerber anwesenden stimmberechtigten Mitglieder.
Ich hoffe, Ihnen mit dieser Antwort gedient zu haben,
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
M. Giese