Antwort von Margit Weihnert
SPD
• 07.08.2009

(...) Es ist nur sachgerecht, dass Behörden nunmehr befugt sind, über die einmalige Regelüberprüfung hinaus das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu überprüfen. Auch die Regelung, dass zukünftig das Grundkontingent an Waffen eines Sportschützen nur überschritten werden kann, wenn der Sportschütze regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilnimmt, halte ich für geboten. (...)

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