Frage an Margit Weihnert von Sigismund K. bezüglich Innere Sicherheit
Sehr geehrte Frau Weihnert,
nach den tragischen Ereignissen von Winnenden hat der Bundestag Änderungen zum Waffengesetz beschlossen. Diese reichen jedoch nicht aus, um die Barriere für potenzielle Täter, sich in den Besitz von tötungsfähigen (insbesondere automatischen und halbautomatischen) Waffen zu bringen, wirkungsvoll zu erhöhen. Damit wird die Wahrscheinlichkeit einer Wiederholung solcher Ereignisse wie in Erfurt und Winnenden nicht verringert. Speziell für unsere Schulkinder ist so die Forderung von Artikel 2 (2) des Grundgesetzes ungenügend abgesichert.
Der Landtag von Baden-Württemberg hat einen Ausschuss eingesetzt, um die Möglichkeiten
wirkungsvoller Maßnahmen zum Schutz des Lebens von Schulkindern vor "school shooting"-
Attentätern zu prüfen.
Welche Meinung haben Sie zu dieser Problematik? Hat sich der Innenausschuss des
Sächsischen Landtags bereits mit dieser Frage beschäftigt bzw. hat er vor, dies in der neuen Legislaturperiode zu tun ?
Mit freudlichen Grüßen
Sigismund Kobe
Sehr geehrter Herr Kobe,
vielen Dank für Ihre Anfrage, deren Inhalt natürlich auch Gegenstand im Innenausschuss gewesen ist.
Die Amokläufe von Erfurt und Winnenden haben uns drastisch vor Augen geführt, welche verheerenden Wirkungen Schusswaffen in den falschen Händen anrichten können.
Für mich ist es daher zwingend erforderlich, dass die Anzahl derartiger Waffen beschränkt wird und deren sichere Verwahrung besser gewährleistet wird. Die von Ihnen angesprochenen Änderungen des deutschen Waffengesetzes sind für mich daher ein erster Schritt in die richtige Richtung. Es ist nur sachgerecht, dass Behörden nunmehr befugt sind, über die einmalige Regelüberprüfung hinaus das Fortbestehen des waffenrechtlichen Bedürfnisses zu überprüfen. Auch die Regelung, dass zukünftig das Grundkontingent an Waffen eines Sportschützen nur überschritten werden kann, wenn der Sportschütze regelmäßig an Schießsportwettkämpfen teilnimmt, halte ich für geboten.
Besonders wichtig waren mir jedoch die Anhebung der Altersgrenze von 14 auf 18 Jahre für das Schießen mit großkalibrigen Waffen und die gesetzliche Klarstellung, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen und Munition bereits bei der Beantragung einer waffenrechtlichen Erlaubnis als "Bringschuld" nachzuweisen ist. Auch die Einführung der sogenannten verdachtsunabhängigen Kontrolle der Aufbewahrung von Schusswaffen und die Möglichkeit, zusätzliche Sicherungssysteme an Waffenschränken bzw. an der Waffe selbst vorzunehmen tragen dazu bei, dass Schusswaffen, solange sie noch in Privathäusern gelagert werden dürfen, von unbefugten Händen ferngehalten werden. Gerade der Fall von Winnenden hat gezeigt, dass die sichere Aufbewahrung von Schusswaffen nicht immer ausreichend gewährleistet ist.
Allerdings bin ich auch der Meinung, dass wir eine Diskussion und Entscheidung benötigen, ob großkalibrige Waffen anstelle der Altersbegrenzung nicht sogar vollständig im Schießsport verboten werden sollten, zumal sie im olympischen Schießsport nicht verwendet werden.
Das grundsätzliche Verbot der Aufbewahrung von Schusswaffen in Privathäusern halte ich für einen diskussionswürdigen Ansatz, birgt allerdings auch Risiken. Die Ansammlung einer Vielzahl von Waffen und Munition an einem Ort ist trotz bester Sicherung Anreiz für Straftäter. Das gilt nicht nur für Amokläufer. Die meisten Schützenheime befinden sich außerhalb von Ortschaften, vor allem im ländlichen Bereich. Dort ist eine Sicherung und Überwachung durch Ordnungsbehörden nahezu unmöglich. Der Einbruch zweier Männer in ein Schützenhaus in Eislingen, aus dem sie Waffen entwendet und danach ein Familiendrama angerichtet haben, hat dies gezeigt.
Neben künftigen Änderungen des Waffengesetzes halte ich es für äußerst wichtig, dass wir auch innerhalb unserer Gesellschaft nach den Ursachen für derartige Amokläufe suchen und hier präventiv tätig werden. Amokläufer wenden sich oft gegen ihre Mitmenschen, weil sie sich aus der Gesellschaft ausgegrenzt oder gescheitert fühlen. Eine Gesellschaft, die Menschen fördert und unterstützt, sowie hinhört statt wegschaut, kann hier mindestens so viel erreichen wie gesetzliche Verbote.
Der Innenausschuss des Sächsischen Landtags wird sich auch in der kommenden Legislaturperiode der Aufgabe stellen, die Sicherheit unserer Bürgerinnen und Bürger vor derartigen Amokläufen zu gewährleisten. Dabei darf nicht nur über konkrete Sicherheitsmaßnahmen an unseren Schulen geredet werden. Thema muss auch die bis 2012 geplante Einführung des nationalen Waffenregisters sein, zu dem Sachsen seinen Anteil beitragen muss.
Nicht zuletzt geht es auch um die Aufgabe des Landesgesetzgebers über Möglichkeiten sprechen, wie wir die personelle Situation innerhalb der Kontrollbehörden verbessern können. Ohne ausreichend Mitarbeiter, die vor Ort die Einhaltung des Waffengesetzes und der übrigen Vorschriften kontrollieren und bei Verstößen die notwendigen Maßnahmen veranlassen können, werden die Verschärfungen im Waffenrecht nicht greifen.
Mit freundlichen Grüßen
Margit Weihnert