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Margit Conrad
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Frage von denni k. •

Frage an Margit Conrad von denni k. bezüglich Arbeit und Beschäftigung

Sehr geehrte Frau Conrad,
was gedenken sie in naher Zukunft zu tun um das Thema Leiharbeit bzw. präkare Arbeit einzudämmen?
Wie wollen Sie bzw. ihre Partei dazu Beitragen Epual pay umzusetzen ?
Wie stehen Sie zu dem Tarifvertrag und wie gewährleistet unsere Regierung die Umsetzung ?
Liegt es nicht in Ihrer Verantwortung, laut Aussage von Frau Dr. Merkel den Missbrauch von Leiharbeit in Rlp anzugehen ?
Wie wollen sie als Spd Mitglied dazu beitragen ?
Meinen Sie das Arbeitgeber naiv sind ?
Arbeitgeber alle Schlupflöcher nutzen dürfen ?
Betriebsvereinbarungen abschließen, die 2 Jahresfrist nur auf dem Papier existiert ?
Letztendlich stellt sich für mich die Frage, warum die Regierung nicht in die aktuelle Tarifpolitik eingreift ?
Nehmen sie Stellung, wie gehen Sie mit der Situation um? Was gedenken Sie auf politischer Ebene zu tun ?
Sollte " moderne Sklaverei" weiterhin gedultet werden ?

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Antwort von
SPD

Sehr geehrter Herr Klemkow,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich versuche zusammenfassend zu beantworten.

Equal Pay, der Abbau von Leiharbeit und prekären Beschäftigungsverhältnissen sind grundsätzliche Forderungen der Sozialdemokratischen Partei Deutschlands, der ich angehöre.

Wie Sie sicherlich wissen, konnten im schwarz-roten Koalitionsvertrag auf Bundesebene nicht alle, aber doch einige der grundlegenden Forderungen der SPD zur Leiharbeit durchgesetzt werden:
- Spätestens nach neun Monaten müssen Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter wie das Stammpersonal bezahlt werden.
- Die Höchstüberlassungsdauer bei der Arbeitnehmerüberlassung beträgt 18 Monate. Die Frist kann nur durch einen Tarifvertrag der Einsatzbranche verlängert werden.
- Leiharbeitnehmerinnen und Leiharbeiter dürfen nicht mehr als „Streikbrecher“ eingesetzt werden. Zudem zählen sie bei der Organisation eines Betriebsrates wie Stammpersonal.

Die Tarifautonomie ist ein hohes, im Grundgesetz festgeschriebenes Gut (Art. 9 Abs. 3 GG). Arbeitgeber und Arbeitnehmer kennen die Situation in ihren Branchen und Betrieben am Besten, sie können am ehesten einen für beide Seiten annehmbaren Lohn aushandeln.
Diese bewährte tarifliche Ordnung ist in den letzten Jahren jedoch deutlich zurückgegangen: Nur noch ein Drittel der Betriebe sind tarifgebunden und nur noch für ca. 50% der Arbeitnehmer gilt unmittelbar ein Flächentarifvertrag. In einigen Bereichen sind die Tarifvertragspartner nicht mehr in der Lage Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer vor unangemessen niedrigen Löhnen zu schützen.

Mit dem neuen Tarifpaket soll die bewährte tarifliche Ordnung abgestützt werden. Es wird in Zukunft einfacher in Branchen einen für alle verbindlichen Branchen-Mindestlohn einzuführen.
Der allgemeine gesetzliche Mindestlohn verhindert weiteres „Lohnkostendumping“. Die Anpassung des Mindestlohnes soll durch eine jeweils zur Hälfte von Arbeitergebern und Arbeitnehmern besetzte Kommission erfolgen – ein System, dass sich in Rheinland-Pfalz im Rahmen des Landestariftreuegesetzes bewährt hat!

Zur Kontrolle der neuen Regelungen wird auf Bewährtes zurückgegriffen: Die Zollbehörden, die auch bisher die Einhaltung des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes kontrolliert haben, werden auch die Einhaltung der neuen Regelungen bzw. des Mindestlohnes kontrollieren. Zur Meldung von Verstößen und zur Information soll zudem eine Mindestlohn-Hotline eingeführt werden. Bei Zuwiderhandlungen der Arbeitgeber sind Geldbußen von bis zu 500.000 Euro möglich.

Dies sind Meilensteine für mehr Gerechtigkeit und gute Arbeit. Daran ändert auch nichts, dass nicht alles im Koalitionsvertrag durchgesetzt werden konnte. Aber die Gesetzentwürfe müssen nun im Bundestag und Bundesrat beschlossen werden.

Sehr geehrter Herr Klemkow,

die Verwirklichung des Grundsatzes von gleichem Lohn für gleiche Arbeit, der Abbau geschlechterspezifischer Entgeltungleichheit, die Eindämmung prekärer und die Absicherung atypischer Beschäftigung, die Begrenzung von sachgrundlosen Befristungsmöglichkeiten und ein flächendeckender gesetzlicher Mindestlohn sind auch in Rheinland-Pfalz seit Langem zentrale Politikfelder und Schwerpunkte der Landesregierung im Land und gegenüber dem Bund, der hierzu die wesentliche Regelungskompetenz hat.
Deshalb möchte ich Sie auch auf eine rheinland-pfälzische Bundesratsinitiative vom 3. Mai 2013, also lange vor der schwarz-roten Regierungsbildung im Bund, aufmerksam machen. Sie finden die Drucksache unter folgendem Link: http://www.bundesrat.de/SharedDocs/drucksachen/2013/0301-0400/343-13(B)(neu).pdf?__blob=publicationFile&v=3

Die SPD setzt sich auch weiterhin für gleichen Lohn für gleiche Arbeit ein. Einen wirklichen Durchbruch für bessere Arbeitsbedingungen in der Leiharbeit kann es nur geben, wenn alle Leiharbeitskräfte und Stammbelegschaften gleich behandelt werden und den gleichen Lohn bekommen.
Diese Anliegen brauchen eine öffentliche Unterstützung. Deswegen danke ich Ihnen für Ihr Engagement in diesen Fragen.

Mit freundlichen Grüßen

Margit Conrad