Frage an Margarete Bause von Alexander H. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Liebe Frau Bause, welche Strategie verfolgen Sie nach der heutigen Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts um die Problematik der Mietsteigerungen anzugehen? Unterstützen Sie eine entsprechende gesetzliche Regelung auf Bundesebene? Und wie stehen sie zur Möglichkeit der Enteignung von Wohnungsbaugesellschaften, die sich von dem Grundsatz der Sozialbindung des Eigentums zu weit entfernt haben? Sollte das Bundesverfassungsgericht Eingriffsrechte regeln oder unterstützen Sie eine gesetzliche Regelung zur Konkretisierung von Inhalts- und Schrankenbestimmungen? Vielen Dank vorab für Ihre Rückmeldung.
Sehr geehrter Herr Heinze,
entschuldigen Sie die späte Antwort.
Der Berliner Mietendeckel war ein Notnagel. Das Bundesverfassungsgericht hat klargestellt, dass dieser Notnagel nicht trägt. Wir Grüne wollen das Problem der steigenden Mieten umfassend angehen und haben dafür eine Reihe von Vorschlägen gemacht, um den sozialen Zusammenhalt zu schützen und den Mietenanstieg in Deutschland zu begrenzen.
Wir Grüne stehen für ein bundeseinheitliches Gesamtkonzept. Ein Bundesgesetz muss gewährleisten, dass Mietobergrenzen im Bestand ermöglicht werden und die Mietpreisbremse entfristet und deutlich nachgeschärft wird. Unnötige Ausnahmen bspw. beim möblierten Wohnen wollen wir abschaffen. Reguläre Mieterhöhungen wollen wir auf 2,5 Prozent im Jahr innerhalb des Mietspiegels begrenzen. Dazu wollen wir qualifizierte Mietspiegel stärken, verbreiten und rechtssicher ausgestalten. Zur Berechnung sollen die Mietverträge der letzten 20 Jahre herangezogen werden.
Wohnen ist ein soziales Grundrecht und der Wohnungsmarkt darf kein Ort für Spekulanten
sein. Zu häufig werden Immobilien zur Geldwäsche genutzt, das gilt es zu beenden. Wir
planen, Transparenz durch ein Immobilienregister einzuführen, die Grundbücher auch für Journalist*innen, Nichtregierungsorganisationen und die Bewohner*innen der Immobilien kostenfrei zugänglich zu machen und Bargeld beim Immobilienkauf zu verbieten. Außerdem wollen wir den Missbrauch von sogenannten „Share Deals“ zur Steuerumgehung beenden und setzen auf eine anteilige Besteuerung des Immobilienbesitzes bei Unternehmensverkäufen. Die Spekulation mit Bauland soll unterbunden werden. Wenn in Kommunen große Wohnungsnot herrscht, ergibt sich daraus eine Pflicht für Eigentümer*innen, Grundstücke zu bebauen statt auf höhere Preise zu spekulieren. Auch gegen Fehlnutzungen und spekulativen Leerstand von Wohnraum werden wir verstärkt vorgehen.
Der Wohnungsmarkt profitiert von einer möglichst großen Vielfalt an Akteuren - vom Kleinstvermieter bis zu großen Konzernen. Es geht darum, dass sich alle an die geltenden Regelungen und Gesetze halten.
Mit freundlichen Grüßen
Margarete Bause