Frage von Johannes T. • 13.08.2013
Antwort von Marcus Pretzell parteilos • 23.08.2013
(...) Gleichwohl kommt man nicht umhin festzustellen, dass sie erheblichen Einfluss auf die dritte Gewalt, die Legislative ausübt. Insofern wäre sicherzustellen, dass Staatsanwälte als Schnittstelle zwischen zweiter und dritter Gewalt eine den Richtern vergleichbare Unabhängigkeit bekommen. Der Fall Mollath zeigt das in besonders drastischer Weise. (...)