Portrait von Marcus Pretzell
Marcus Pretzell
parteilos
Zum Profil
Frage stellen
Die Frage-Funktion ist deaktiviert, weil Marcus Pretzell zur Zeit keine aktive Kandidatur hat.
Frage von Johannes T. •

Frage an Marcus Pretzell von Johannes T. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Pretzell,

wie wir anhand der aktuellen Berichterstattung (FAZ) im Fall Gustl Mollath erfahren, hatte die bayerische Justizministerin Merk nach der Entscheidung des Oberlandesgerichts hervorgehoben, die StA habe auf ihre Weisung hin die Wiederaufnahme angestrebt.

Quelle: http://www.faz.net/aktuell/politik/fall-mollath-opposition-fordert-entlassung-merks-12426855.html

Die Grünen warfen der Ministerin vor, den Wiederaufnahmeantrag zu spät angeordnet zu haben.

Genau so gut kann natürlich politischer Druck Staatsanwälte zu Lasten von Kriminalitätsopfern ausbremsen.

Staatsanwälte also noch immer an der Leine der Politik – ein deutscher Skandal

Quelle: http://www.wiwo.de/finanzen/justiz-wie-politiker-staatsanwaelte-unter-druck-setzen/5301900.html

Und somit ist dieses Kernelement einer Demokratie (unabhängige Justiz) "grundgesetzwidrig" bundesweit noch immer nicht installiert.

Der bestehende Zustand, nämlich die Verwaltung der Dritten Staatsgewalt durch die Zweite, entspricht nicht dem rechtsstaatlichen Gebot der Gewaltenteilung und ist somit verfassungswidrig.

Gewaltenteilung....bedeutet, daß die drei Staatsfunktionen, Gesetzgebung, ausführende Gewalt und Rechtsprechung [Legislative, Exekutive, Judikative], in den Händen gleichgeordneter, in sich verschiedener Organe liegen, und zwar deswegen in den Händen verschiedener Organe liegen müßten, damit sie sich gegenseitig kontrollieren und die Waage halten können.

Diese Lehre hat ihren Ursprung in der Erfahrung, daß, wo auch immer die gesamte Staatsgewalt sich in den Händen eines Organes nur vereinigt, dieses Organ die Macht mißbrauchen wird..." [so Prof. Dr. Carlo Schmid am 08.09.1948 vor der verfassungsgebenden Versammlung (dem Parlamentarischen Rat)].

Was gedenken Sie, Herr Pretzell, im Falle Ihrer Wahl - und natürlich auch ihre Partei zu tun, diesen GG-widrigen Zustand zu beseitigen und somit unserem Grundgesetz endlich zu seiner ihm gebührenden Geltung zu verhelfen?

MfG

J. Thiesbrummel

Portrait von Marcus Pretzell
Antwort von
parteilos

Sehr geehrter Herr Thiesbrummel,

die Staatsanwaltschaft gehört nicht zur dritten Gewalt sondern zur zweiten und damit zur Exekutive und nicht zur Legislative. Gleichwohl kommt man nicht umhin festzustellen, dass sie erheblichen Einfluss auf die dritte Gewalt, die Legislative ausübt. Insofern wäre sicherzustellen, dass Staatsanwälte als Schnittstelle zwischen zweiter und dritter Gewalt eine den Richtern vergleichbare Unabhängigkeit bekommen. Der Fall Mollath zeigt das in besonders drastischer Weise.

Mit freundlichen Grüßen

Marcus Pretzell