Frage an Marcus Moser von Felix A. bezüglich Raumordnung, Bau- und Wohnungswesen
Lieber Abgeordneter,
es gibt in Hamburg, wie Sie sicher wissen, viele veraltete Bebauungspläne, welche (aus Personalmangel?) nicht aktualisiert werden. Z.B. der Bebbaungsplan Bramfeld50, von 1981, der Bebauungsgrenzen hat und uns verweigert unser Grundstück baumäßig zu nutzen. Der Bebbaungsplan passt nicht mehr in die vor Ort vorherrschende Bauverdichtung und den notwendigen Bedarf. Gedenken Sie den Bebbauungsplan zeitgemäß anzupassen? Und in welcher Zeit wäre dieses Vorhaben denkbar?
Vielen Dank für eine Antwort und viel Erfolg am Sonntag,
F. A.
Sehr geehrter Herr A.,
Vielen Dank für Ihre Frage. Zeiten für ein Vorhaben genau zu bemessen ist sicher nicht einfach. Ganz besonders bei Bebauungspläne. Für Änderungen oder Ergänzungen am Bebauungsplan stehen mehrere Stufen um ans Ziel zukommen. Generell sind die Bezirksämter für diese Aufgabe zuständig und nur bei gesamtstädtischer Bedeutung ist ein Beschluss des Senates erforderlich. Den Planungsanstoss können durch politische Gremien, Behörden oder auch Investoren, Bedarfsträger erfolgen.
Hier kann ich Ihnen empfehlen, dass Sie sich entweder an Ihre Bezirksabgeordneten wenden oder sich mit Ihrem Anliegen an den Regionalausschuss für Bramfeld wenden und Ihn dort vortragen. Die können Ihnen vielleicht weiterhelfen. Ich gehe davon aus, dass jeder Ausschuss sich die entsprechenden Bebauungspläne anschaut und das bestmögliche entscheiden wird.
Vielen Dank