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Marcus Klein
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Frage von Michael S. •

Guten Tag, wie stehen Sie zum Verbot der AfD? Und beabsichtigen Sie in ihrer Fraktion//Koalition einen Verbotsantrag am Bundesverfassungsgericht zu stellen?

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Das Bundesverfassungsgericht hat sehr hohe Hürden an ein Parteiverbot gestellt, siehe Urteil vom 17.01.2017 (2 BvB 1/13).

Diese zu prüfen und zu bewerten obliegt zunächst den antragsberechtigten Organen, also nach §43 BVerfGG Bundestag, Bundesrat oder Bundesregierung.

Ich bin mir sicher, dass mir nicht alle Informationen vorliegen, um abschließend die Erfolgsaussichten eines solchen Antrags bewerten zu können; was auch nicht erforderlich ist, da ich nicht zum Kreise der Antragsberechtigten zähle.

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