Frage an Marcus Klein von Achim M. bezüglich Soziale Sicherung
Setzen Sie sich im Landtag für die Einführung der pauschalen Beihilfe für gesetzlich versicherte Beamtinnen und Beamte in der GKV ein („Hamburger Modell“), die auch in Bremen, Thüringen, Brandenburg und Berlin realisiert ist?
Beamte können sich bisher nur gesetzlich versichern, wenn sie bereit sind, auf die Beihilfe grundsätzlich zu verzichten und neben dem Arbeitnehmerbeitrag auch noch den Arbeitgeberbeitrag selbst übernehmen, was zu sehr hohen finanziellen Belastungen führen kann (ca. 16 % Kranken- und Pflegeversicherung!).
In der Beihilfeverordnung (BVO) des Landes Rheinland-Pfalz wäre vorzusehen, dass anstatt eines Beihilfeanspruchs nur für die private Krankenversicherung (PKV) auch eine dem Arbeitgeberbeitrag analoge Zahlung an die Krankenkasse (GKV) von gesetzlich kranken- und pflegeversicherten Beamtinnen und Beamten und vergleichbaren Beschäftigen auf deren Wunsch erfolgen kann.
So wird eine reale Wahlmöglichkeit geschaffen.
Achim Müller, GEW Kreisverband Kaiserslautern
Berufsschullehrer BBS Landstuhl und freiwillig gesetzlich versichert
Sehr geehrter Herr Müller,
die CDU im Land hat sich dieser Frage in der noch laufenden Wahlperiode an mehreren Stellen angenommen, meist in Zusammenhang mit der Wahlmöglichkeit zwischen Beihilfe und Heilfürsorge, bzw. der Einführung von Heilfürsorge für besondere Beamtengruppen.
Dieses Modell lässt sich weiterdenken und schließt die Möglichkeit der Versicherung in der GKV als weitere Option nicht aus.
Wie ich aus Anfragen der Vorjahre aber ebenfalls weiß, gibt es in der jetzigen Landesregierung dazu erhebliche Bedenken, was eine Einführung aller dieser Modelle bislang in Rheinland-Pfalz verhindert hat.
Ich meine, wir sollten hier dranbleiben und dort, wo gewünscht, sinnvoll und rechtlich möglich, diese Wahlmöglichkeit einräumen - oder sogar fördern. Wieso nicht?
Beste Grüße
Marcus Klein