Werden Sie für eine Änderung des EEG eintreten, damit die "örtliche" Nutzung von überschüssig erzeugter erneuerbarer Energie auf einfache Weise im örtlichen Verteilernetz privat verkauft werden kann?
Die Investitionen in Erzeugung und Nutzung erneuerbarer Energien soll gefördert werden. Die Vorschriften zur Abgabe von überschüssiger Energie, wie Strom, Wärme oder Biogas zur Nutzung oder Speicherung bei Nachbarn im Ort oder in angrenzenden Ortschaften unter Nutzung der Verteilernetze ist zur Zeit nicht möglich. Dadurch werden Dachflächen oder Grundstücksflächen, wie Parkplätze, Gärten etc. für Photvoltaik nicht genutzt, wenn die Erzeugung den Eigenbedarf übersteigt. Die Grundstückseigentümer wollen aber gern investieren. Die Einspeisevergütung ist aber auch zeitlich über Rundsteuersignale durch die Netzbetreiber reglementiert. Die meisten Stromlieferanten bezahlen schlecht für den vom Abnehmer eingespeisten Strom. So ähnlich ist es auch mit Wärme und Biogas.
Die Nutzung von örtlichen Verteilernetzen sollte vereinfacht und kostengünstiger werden, wenn man für den Überschuss direkte Abnehmer hat, die Eigenverbrauch oder Speicher zur Verfügung haben. Kleine Erzeuger begünstigen!
Sehr geehrter Herr. B.
das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) regelt die Förderung von Erneuerbaren Energien in Deutschland. Es umfasst ein System mit mehreren Förderinstrumenten. So gibt es u.a. die Möglichkeit, eine Einspeisevergütung zu erhalten, sich auf Ausschreibungen zu bewerben oder Marktprämien für die Direktvermarktung. Zum Teil ist eine Förderung abhängig von einem gewissen Maß an Eigenverbrauch.
Ein Anlagenbetreiber kann den selbst produzierten Strom direkt z.B. an Nachbarn vermarkten. Dies geschieht meist durch die Einschaltung von professionellen Direktvermarktern. Dies sind in der Regel Stromversorgungsunternehmen.
Mit Rundsteuersignalen werden Photovoltaik(PV)-Anlagen im Niederspannungsnetz in der Tat abgeregelt, wenn es Netzengpässe gibt, das passiert aber in der Praxis äußerst selten.
In Deutschland werden auch Speicher in Kombination mit PV-Anlagen gefördert. Dies geschieht durch die Länder und die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW). Auch durch das Mittel von Innovationsausschreibungen, die das EEG vorsieht, werden PV-Anlagen in Kombinationen mit Speichern gefördert.
Für Wärme und Biogas (außerhalb des EEGs) gelten jeweils unterschiedliche Regelungssysteme.
Die von Ihnen geforderte einfachere Direktvermarktung an Nachbarn etc. würde eine viel genauere Mess- und Steuerungstechnik erfordern, als sie derzeit noch Standard in Deutschland ist. Die Bundesregierung arbeitet derzeit allerdings bereits an einem Rollout von sogenannten Smart Metern.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz