Frage an Marco Wanderwitz von Florian R. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
Ihnen ist der Art. 5 GG sicher bekannt - ich zitiere hier nur für andere Leser:
Jeder hat das Recht, ... sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. ... Eine Zensur findet nicht statt.
Nun hat es den Anschein, Sie möchten dieses Grundrecht einschränken um Kinderpornografie zu bekämpfen.
Ich möchte nicht, dass das BKA unkontrolliert darüber entscheidet, wo und wie ich mich z. B. über die Arbeit der Bundestagsabgeordneten informieren kann und wo und wie nicht.
Wie stellen Sie sicher, dass diese Einschränkungen demokratisch kontrolliert werden können?
Sehr geehrter Herr Reichl,
wir sprechen hier über Straftatbestände, die bei der "Information" auf den Seiten, die gesperrt werden, erfüllt würden!
Wenn Sie sich über die Arbeit eines Abgeordneten informieren, werden Sie dies wohl kaum auf einer solchen Seite tun und dementsprechend schränkt Sie darin auch nichts und niemand ein.
Noch etwas Grundsätzliches: Ich bin traurig und frustriert, dass und wie leider immer wieder versucht wird, uns bei der Bekämpfung eines der schlimmsten Probleme in unserer Gesellschaft Steine in den Weg zu legen. Wir gehen so behutsam als möglich vor, wägen ab. Manche Vorwürfe und Vergleiche bzw. gedankliche Konstruktionen aber, die geäußert werden, sind einfach unsäglich.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz