Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Andy M. •

Frage an Marco Wanderwitz von Andy M. bezüglich Finanzen

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

derzeit arbeiten Sie an einem Verschuldungsverbot für die öffentliche Hand. In Anbetracht Ihrer Milliardengeschenke an Deutsche Bänkster stellt sich mir die Frage , in welcher höhe eine Börsenumsatzsteuer geplant ist, um diese Beträge zu refinanzieren und wann Sie gedenken, diese Einzuführen.

Mit freundlichen Grüßen,

Andy Münzner

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Muenzner,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Ihre Wortwahl ist nicht die meine, das vorab. Auch pauschale Schuldenzuweisung an einen ganzen Berufsstand halte ich für unpassend.

Zu Ihrer Frage: Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich - auch im Zusammenhang mit der Finanzmarktkrise - gegen die Einführung einer sog. Tobin-Steuer oder Börsenumsatzsteuer als deutscher Einzelweg ausgesprochen. Die Börsenumsatzsteuer wurde zur Beseitigung des Wettbewerbsnachteils der deutschen Finanzmärkte 1991 abgeschafft. In elf EU-Ländern gibt es derzeit noch eine sogenannte "Transcation Tax", deren Steuerhöhe zwischen 0,005 Prozent und 1 Prozent liegt. Zu beachten ist hierbei jedoch, dass es in einem Großteil der Länder eine große Anzahl an Ausnahmeregelungen bei der Erhebung der Steuer gibt. Festzuhalten ist auch, dass kein EU-Mitgliedsstaat in den letzten 20 Jahren eine "Transcation Tax" neu eingeführt hat. Selbst Länder, die die Steuer erheben, haben in den letzten Jahren Anpassungen nach unten vorgenommen. Der Trend sowohl in den EU-Mitgliedstaaten als auch international geht eindeutig in Richtung keine Börsenumsatzsteuer.

Folgende Argumente sprechen aus Sicht der Union unter der Voraussetzung, dass es sich um einen deutschen Einzelweg handelt, gegen eine Wiedereinführung der Börsenumsatzsteuer:
- die Steigerung der Kapitalproduktivität wird beeinträchtigt,
- die Attraktivität der Aktie als Kapitalanlage auch für private Kleinanleger würde bei Einführung einer Börsenumsatzsteuer sinken, da die erzielbaren seriösen Renditen im Vergleich zu börsenumsatzsteuerfreien Anlagen gemindert würden,
- eine umfassende Besteuerung von Börsenumsätzen in Deutschland könnte zu einer erneuten Steuerflucht in andere Länder (z.B. Luxemburg, Österreich, oder „Offshore Regionen“) führen,
- die steigende Volatilität an den Märkten führt zu Verteuerung der Kapitalbeschaffung für Unternehmen,
- Schwächung der privaten Altersvorsorge wegen der mangelnden Attraktivität, in Aktien zu investieren,
- läuft dem Gedanken der EU-weiten Integration der Märkte zuwider,
- gemessen am fiskalischen Nutzen sind die Nachteile für Wettbewerb, Wachstum und Arbeitsplätzen besonders groß.
Ein deutscher Einzelweg zur Einführung einer Börsenumsatzsteuer stellt einen Wettbewerbsnachteil des Finanzplatzes Deutschland dar und würde nicht zur Haushaltkonsolidierung aufgrund der nicht zu erwartenden Steuermehreinnahmen beitragen.

Gespräche für internationale harmonisierte Lösungen, etwa im Rahmen der G8 und G20 sind freilich sinnvoll. Deren Ergebnisse gilt es abzuwarten, um gegebenenfalls zu einer anderen Position zu kommen.

Der Bankenrettungsschirm besteht im Übrigen nicht aus Geschenken - noch ist unklar, ob dabei für die öffentliche Hand tatsächlich Milliardenbeträge entstehen. Das ganze Paket ist so ausgestaltet, dass zunächst Bürgschaften und Beteiligungen auf der Tagesordnung stehen - gebührenpflichtig. Ziel ist die Sicherstellung der Funktionalität der Finanzmärkte, die Sicherung der Einlagen der Anleger/Sparer.

Für ein vertiefendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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