Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Günter B. •

Frage an Marco Wanderwitz von Günter B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

in der Liste Ihrer Nebentätigkeiten ist aufgeführt, dass sie Vorsitzender des Aufsichtsrates der SRM Sachsenring-Rennstrecken-Management GmbH sind. Über die Höhe der Einkünfte ist dort nichts vermerkt. Bedeutet das, dass es sich um ein Ehrenamt handelt? Oder liegen die Einkünfte unter 1000 Euro und sind daher nicht anzeigepflichtig?

Über eine Antwort würde ich mich freuen.

Mit freundlichen Grüßen,
Günter Bartsch

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bartsch,

gern beantworte ich Ihre Frage.

Die SRM GmbH ist eine Gesellschaft, die nur aus kommunalen Gesellschaftern der Anliegerkommunen des Sachsenrings und des Landkreises besteht. Ich bin Aufsichtsratsmitglied als durch den Stadtrat gewählter Gesellschaftervertreter der Stadt Hohenstein-Ernstthal, in der ich auch als ehrenamtlicher Stadtrat gewählt wurde. Im kommunalen Bereich (Räte, Zweckverbände, u.a.) sind die Aufwandsentschädigungen für die Ehrenämter als eben solche eher knapp als großzügig ausgestattet. Wir haben das in der GmbH darum ähnlich gehalten. Die neun Aufsichtsräte erhalten pauschal 120 Euro pro Jahr, ich als Vorsitzender und mein Stellvertreter weitere 120 Euro. Damit sind mehrere mehrstündige Sitzungen im Jahr, die ich leite, sowie deren Vor- und Nachbereitung abgegolten. Weitere Erstattungen, bspw. für Fahrtkosten, finden nicht statt. Es ist also der Definition nach kein Ehrenamt, aber wenn bspw. die Form eines Zweckverbandes statt der GmbH gewählt worden wäre, dann wäre dem auch faktisch so.

Für eventuelle. Rückfragen stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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