Frage an Marco Wanderwitz von Hanns S. bezüglich Recht
Guten Tag Herr Wanderwitz,
Sie schreiben hier, dass Sie das "Handwerk der Gesetzeskunst" erlernt hätten. Ist Ihnen bzw. Ihrem Berliner Büroleiter Herrn Schneider denn dann auch bekannt, dass der Titel "Privatdozent" in Sachsen durch § 56 Abs. 1 SächsHochschulG besonders geschützt und insbesondere an das Vorliegen der Voraussetzungen nach § 40 HochschulG geknüpft ist, was mindestens eine Promotion und ferner einer Habilitation bzw. gleichwertige Leistung erfordern würde? Die Bild-Zeitung hat Anfang Juni ja hier sehr bedenkliche Dinge zu berichten gewusst! Wissen Sie beide darüber hinaus auch, dass die ungerechtfertigte Anmaßung solcher Titel nach § 132a StGB mit bis zu einem Jahr Freiheitsstafe bedroht ist? Wie haben Sie als vielbeschäftigter Abgeordneter und Rechtsanwalt auf Ihren Parteifreund und Büroleiter eingewirkt, um künftig solche Dinge zu verhindern? Wie schätzen Sie Politiker ein, die sich bei dem in aller Regel nicht wirklich kundigen Wähler mit Federn schmücken, die ihnen nicht zustehen und eine Kompetenz anmaßen, die ihnen fehlt?
Wie "echt" sind die akademischen Titel Ihrer anderen Parteifreunde - wie skeptisch muss der Wähler bei Angaben im Lebenslauf eines CDU-Politikers aus der sächsischen Provinz sein?
Sehr geehrter Herr Schmidt,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Sie erwarten sicher nicht, dass ich eine Frage beantworte bzw. eine Angelegenheit bewerte, die mich in keinster Weise betrifft; noch dazu nicht, wenn diese so formuliert ist, wie Sie das tun.
Sollten Sie Interesse an einem Gespräch haben, setzen Sie sich bitte mit einem meiner Wahlkreisbüros in Verbindung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz