Frage an Marco Wanderwitz von Annett H. bezüglich Senioren
Warum darf ich nicht mit 55 oder mit 60 in Rente gehen (ich bin derzeit 40), natürlich mit Abzügen, arbeitslos will ich nicht werden, aber bis 67 möchte ich auch nicht mehr arbeiten. Finanzielle Mittel besitze ich auch nicht in angemessener Höhe um das ich
alles allein bezahlen könnte (meinen "Vorruhestand). Zur Wende war das doch auch alles möglich. Wirtschaftet unser Staat so schlecht?
Sehr geehrte Frau Hofmann,
haben Sie Dank für Ihre Frage.
Wir haben heute gesetzliche Regelungen, die ein frühzeitiges Eintreten in so genannte Vorruhestandsregelungen schwieriger machen, als das "früher" der Fall war. Das ist alternativlos, denn die vormaligen Regelungen hätte sich die Gesellschaft in dieser Form schon damals nicht leisten können bzw. dürfen. Die gesetzliche Rente rechnet sich nach einer Formel, in der unter anderem die Lohnsumme und die demografische Entwicklung eine Rolle spielen. Unsere Gesellschaft wird immer älter - ein an sich positiver Umstand, der allerdings auch in der gesetzlichen Rente seinen Niederschlag finden muss. Längere Rentenbezugsdauern sind zunächst die zwangsläufige Folge. Diese zu finanzieren stehen gleichzeitig mittelfristig immer weniger Jüngere gegenüber, der so genannte Altersquotient verschiebt sich. Dies war "früher" zum einen weniger ausgeprägt, zum anderen hat Politik leider über viele Jahre kollektiv die Folgenregulierung gescheut, was bspw. zu heftig steigenden Beiträgen unter gleichzeitigem Dahinschmelzen der potentiellen späteren Gegenleistung führte. Das Ergebnis ist, leider, dass heute mancher notwendige Einschnitt schmerzhafter ist. Die Rente mit 67 als Regelfall war daher bspw. alternativlos. Zur Gerechtigkeit gehört eben auch Generationengerechtigkeit, die Balance zwischen den Generationen.
Außen vor bleiben bei dieser Betrachtung die Fälle der Erwerbs- bzw. Berufsunfähigkeit.
Ich würde mich freuen, wenn wir zu dieser komplexen Thematik einmal persönlich vertieft weitergehend miteinander sprechen könnten. Meine Wahlkreisbüros stehen Ihnen zur Terminvereinbarung gern zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz