Frage an Marco Wanderwitz von Dirk F. bezüglich Gesundheit
Guten Tag,
wie stehen Sie zum Infektionsschutzgesetz?
Ich hoffe im Interesse der Demokratie, dass Sie dagegen stimmen.
Mit feundlichen Grüssen
Dirk Friedrich
Sehr geehrter Herr Friedrich,
das Gesetz zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen ist seit Jahrzehnten ein notwendiges Gesetz. Zweck des Gesetzes ist es, übertragbaren Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Die hierfür notwendige Mitwirkung und Zusammenarbeit von Behörden des Bundes, der Länder und der Kommunen, Ärzten, Tierärzten, Krankenhäusern, wissenschaftlichen Einrichtungen sowie sonstigen Beteiligten soll entsprechend dem jeweiligen Stand der medizinischen und epidemiologischen Wissenschaft und Technik gestaltet und unterstützt werden. Die Eigenverantwortung der Träger und Leiter von Gemeinschaftseinrichtungen, Lebensmittelbetrieben, Gesundheitseinrichtungen sowie des Einzelnen bei der Prävention übertragbarer Krankheiten soll verdeutlicht und gefördert werden.
Sie beziehen sich sicher auf die aktuell in Rede stehenden Änderung im Lichte der Corona-Pandemie.
Als Parlamentarier werde ich auch dieses parlamentarische Verfahren in den nächsten Tagen intensiv begleiten. Dabei wird es sicher wie so oft Änderungen am Entwurf geben. Grundsätzlich geht die Gesetzesanpassung aus pandemischen Gründen aus meiner Sicht in die richtige Richtung. Diese sollten Sie sich bitte anschauen. Ich schaue meinerseits - natürlich - auch auf Grundrechtskonkurrenzen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz