Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Arndt K. •

Frage an Marco Wanderwitz von Arndt K. bezüglich Wissenschaft, Forschung und Technologie

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

mit Interesse verfolge ich die derzeitige Debatte bezüglich der Stichtagsregelung im Stammzellengesetz. Es geht um die Frage, ob zukünftig auch die nach dem 1.1. 2002 erzeugten embryonalen Stammzellen nach Deutschland importiert werden dürfen. Der Nationale Ethikrat hat eine entsprechende Empfehlung verabschiedet. Hauptargument: Die deutsche Forschung würde sonst zu sehr ins Abseits geraten.

Meiner Meinung nach sollte die Stichtagsregelung beibehalten werden. Mehr noch: Ist es nicht widersprüchlich, dass in Deutschland keine Stammzellen zum Zwecke der Forschung erzeugt werden, aber aus dem Ausland eingeführt werden dürfen? Wird im Rahmen des Stammzellengesetzes nicht das Lebensrecht der ungeborenen Kinder negiert, wenn Embryonen nur zu Forschungszecken erzeugt und an der weiteren normalen Entwicklung gehindert werden? Ist das nicht eine fatale moralische Schieflage?

Wie ist Ihre Meinung bzw. die Haltung Ihrer Partei zu diesen Fragen?

Mit freundlichen Grüßen

Arndt Kretzschmann

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Kretzschmann,

vielen Dank für Ihre Anfrage in Sachen Stammzellforschung. Bei derartigen Themen kommt man sehr schnell zu der Einsicht, dass die „Haltung der (eigenen) Partei“ noch ein Stück kritischer zu prüfen ist. Das geht jedem Parteimitglied ohne Parlamentsmandat nicht anders, und dass es die Menschen in unserem Land intensiv beschäftigt, zeigt ja nicht zuletzt auch Ihre Anfrage. Daher schreibe ich Ihnen also vorrangig meine Sicht der Dinge und den Diskussionsstand innerhalb unserer Fraktion.

Am 10. November 2006 hat die Deutsche Forschungsgemeinschaft (DFG) eine ausführliche Stellungnahme zur Stammzellforschung vorgelegt, mit der sie die Entwicklungen der letzten Jahre sowohl auf dem Gebiet der so genannten adulten, wie der embryonalen Stammzellen beschreibt und die Erfahrungen mit dem Stammzellgesetz von 2002 darlegt.

Auch der National Ethikrat hat sich in dieser Sache geäußert, das ist richtig. Ich stehe diesem Gremium und seinen Aussagen nicht nur in dieser Sache außerordentlich skeptisch gegenüber.

Mit dem Stammzellgesetz, das damals von einer breiten Mehrheit im Deutschen Bundestag beschlossen wurde, ist der Import von embryonalen Stammzellen auf Linien, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 hergestellt worden sind, begrenzt. Ziel und Kern des Gesetzes ist es, zu verhindern, dass von Deutschland ein Anreiz zur Tötung von Embryonen durch die Entnahme von Stammzellen ausgeht. Andererseits sollte die Arbeit an ethisch hochwertigen Forschungsprojekten, insbesondere für die Entwicklung neuer Therapien, durch das Gesetz ermöglicht werden.

Die DFG konstatiert, dass deutsche Forscher heute durch die ausschließliche Möglichkeit, ältere Zelllinien zu verwenden und durch Rechtsunsicherheiten bei Auslandkooperationen zunehmend von internationalen Entwicklungen abgeschnitten würden. Die Stammzelllinien, die vor 2002 hergestellt wurden, seien mittlerweile für die For­schung weitgehend unbrauchbar geworden.

Wie Sie vielleicht wissen, hat am 9. Mai 2007 eine Anhörung des Deutschen Bundestages in der Thematik stattgefunden. Dabei wurde deutlich, dass auch die Mehrzahl der Wissenschaftler, vertreten durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft, keine Änderung des Embryonenschutzgesetzes anstreben. Auch in Zukunft sollen dem Willen der wissenschaftlichen Experten nach in Deutschland keine menschlichen Embryonen zu Forschungszwecken zerstört oder gar eigens dafür erzeugt werden.

In der CDU/CSU-Bundestagsfraktion ist das Konsens. Unstrittig innerhalb der Fraktion ist zudem auch, dass der Kern des Stammzellengesetzes erhalten werden muss: Von Deutschland soll kein Anreiz zur Erzeugung und/oder zum Verbrauch von menschlichen Embryonen im Ausland ausgehen. Das ist so richtig, wie es das war, als das Gesetz beschlossen wurde. Vor diesem Hintergrund wird unsere Fraktion in den kommenden Monaten diskutieren, wie bzw. ob dieses Ziel mit den Anliegen der Wissenschaftler (und der grundgesetzlich garantierten Forschungsfreiheit, die wir nicht außer Acht lassen wollen und können) in Einklang gebracht werden kann.

Für vertiefende Fragen stehe ich Ihnen auch gern persönlich zur Verfügung. Bitte wenden Sie sich bei Interesse zur Terminvereinbarung an eines meiner Wahlkreisbüros.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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