Frage an Marco Wanderwitz von Holger R. bezüglich Außenpolitik und internationale Beziehungen
Sehr geehrter Herr Wanderwitz
Wenn Deutsche ins Ausland reisen, reichen oft wenige persönliche Angaben zum Erhalt eines Touristenvisa aus. Deutschland baut hingegen hohe Hürden auf (Bsp. Nepal).
1. Durch persönliche Interviews wird die Rückkehrbereitschaft geprüft. „Die Rückkehrbereitschaft ergibt sich aus den Lebensumständen des Antragstellers, Kriterien hierfür sind u.a. eine gesicherte Existenzgrundlage und eine familiäre Verwurzelung im Heimatland.“ Als Prüfungskriterien werden diese Punkte herangezogen, aber auch Name, Wohnort, Beruf und familiäre Verhältnisse des Verpflichtungserklärenden in Deutschland. Einige der Kriterien finde ich bedenklich persönlichkeitsverletzend. Gern hätte ich den Inhalt dieser Befragungen gewusst. Können Sie dies aufklären?
2. „Der Reisezweck muss vom Antragsteller eindeutig nachgewiesen werden.“ Weshalb reicht ein touristischer Aufenthalt, um Land und Leute kennenzulernen und Freunde zu treffen nicht aus? Wenn ich in nach Nepal einreisen möchte, genügt diese Angabe. Welche Hürde für Deutschlandreisende soll mit der Angabe eines detaillierteren Reisezwecks aufgebaut werden?
3. Wie können wir uns in Deutschland eine Beurteilung einer „gesicherten Existenzgrundlage“ in einem Land wie Nepal überhaupt erlauben? Nach dieser Sicht könnte tatsächlich doch kaum ein Mensch aus Nepal reisen. Ich lese hier: nur die Reichen oder die Menschen, die eine Lobby haben, dürfen nach Deutschland kommen. Ist das nicht Diskriminierung?
4. Lebensumstände: Hier gilt ebenfalls die Aussage: Was bitte schön sind Kriterien, mit denen wir die Lebensumstände in Nepal einschätzen können?
5. Familiäre Verwurzelung: Grund der Ablehnung ist z.B., dass eine Antragstellerin weder Kinder noch Ehegatten hat. Wenn dies bedeutet, dass Kinder und/ oder Ehegatten zu Hause gelassen werden müssen, um nach Deutschland einreisen zu können, dann hege ich berechtigte Zweifel an der Rechtmäßigkeit und Humanität deutscher Einreisepolitik.
[Anm. der Redaktion: Die Quelle für die angeführten Zitate ist laut Fragesteller: "Brief vom auswärtigen Amt vom 23.5.07 Geschäftszeichen: 509-516Vi"]
Sehr geehrte Damen und Herren Leser,
zwischenzeitlich habe ich mich mit Herrn Röhle getroffen. Wir haben uns ausgetauscht und das weitere Vorgehen vereinbart.
Die Fragestellung ist viel zu komplex und zu individuell, um sie "einfach" "einfach so" hier beantworten zu können.
Herr Röhle hat ein berechtigtes Anliegen, dessen ich mich als Wahlkreisabgeordneter gern annehme. Die Bundesrepublik hat ebenso berechtigte Anliegen in Sachen von Besuchen von ausländischen Staatsbürgern hier. Es geht darum, eine vernünftige Balance zwischen diesen Interessen zu finden; nicht zuletzt, um das Abtauchen von Touristen in die Illegalität und damit Zuwanderung in die Schwarzarbeit bzw. die Sozialsysteme zu verhindern. Dafür muss es aber transparente klare Kriterien geben.
Die Anliegen von Herrn Röhle werden in den nächsten Wochen in Abstimmung mit ihm durch mich mitbearbeitet.
Mit freundlichen Grüßen,
Marco Wanderwitz, MdB