Frage an Marco Wanderwitz von Wilfried M. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wanderwitz,
über das Eingabengesetz der DDR ist zu lesen:
"Die Eingaben konnten Vorschläge, Hinweise, Anliegen und Beschwerden der Bürger und der gesellschaftlichen Organisationen an Staatsorgane, Betriebe, ABGEORDNETE usw. enthalten. Jedem Bürger stand es frei, sich an die Institution mit seiner Eingabe zu wenden, die sich für ihn am besten anbot. Bei einer Fehlleitung an ein Organ, was nicht für die Bearbeitung des in der Eingabe enthaltenen Sachverhaltes zuständig war,musste der angeschriebene Vertreter des staatlichen Organs die Eingabe an die zuständige Bearbeitungsstelle weiterleiten. Binnen drei Wochen sollte im Regelfall eine Eingabe bearbeitet, bzw. eine Zwischenstandsmeldung an den Absender der Eingabe erfolgt sein."(1)
Hierzu habe ich eine Frage:
Was spricht gegen die Einführung eines wesensähnlichen Gesetzes jedenfalls für Staatsorgane und Abgeordnete (als öffentlich finanzierte Adressaten pflichtgemäßen Handelns) in der Bundesrepublik?
Mit freundlichen Grüßen
Dipl. med. W. M.
Facharzt für Anatomie, Psychiatrie und Psychotherapie a.D.
Anti-Korruption . Reformation 2014 e.V.
1) im DDR-Lexikon http://www.ddr-wissen.de/wiki/ddr.pl?
Grüße Sie,
wir haben auf allen staatlichen Ebenen ein sehr gut funktionierendes an die jeweiligen Parlamente angebundenes Petitionsverfahren. Ich sehe darüber hinaus keinen Bedarf.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz