Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Jochen B. •

Frage an Marco Wanderwitz von Jochen B. bezüglich Verkehr

Kürzlich wurde in der Freien Presse ein Karte zum Stand des Breitbandinternets im Regierungsbezirk Chemnitz veröffentlicht: http://www.freiepresse.de/NACHRICHTEN/SACHSEN/Kommunen-sehen-Rot-bei-Turbo-Internet-artikel9520401.php .

Wenn ich diese Karte sehe, kann ich über das Versprechen, bis 2018 flächendeckend 50 Mbps zu haben nur noch traurig lachen. Wie steht denn die Regierungskoalition zu diesem Versprechen? Was tun die Abgeordneten z.B. im Ausschuss digitale Agenda dafür?

Herr Dulig hat ja nun das eine nicht erreichbare Versprechen durch ein neues ersetzt: 100 Mbps bis 2025. Die Leute, die heute noch mit 2000 oder gar 384 kbps auskommen müssen (wie ich) fühlen sich verar...t. Irgendwann sind die, die versprechen, und die, die auf die Einlösung warten, tot.

Was also können Sie konkretes dazu sagen? Wird bei uns in den nächsten 2 Jahren noch ein Bagger kommen?

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Bonitz,

im Oktober letzten Jahres hat das Bundeskabinett die Richtlinie zur „Förderung des Breitbandausbaus in der Bundesrepublik Deutschland“ die beim unionsgeführten Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) angelegt ist verabschiedet.
Ziel des Bundesförderprogramms ist die Beschleunigung des Breitbandausbaus. Bis 2018 soll eine flächendeckende Versorgung Deutschlands mit Bandbreiten von mindestens 50 Mbit/s erreicht werden. Der Breitbandausbau soll damit insbesondere in ländlichen Regionen und Randlagen, in denen ein privatwirtschaftlicher Ausbau auf absehbare Zeit nicht erfolgt, unterstützt werden.
Hierfür stellt die Bundesregierung insgesamt rd. 2,7 Mrd. Euro zu Verfügung.
Die wesentlichen Inhalte des Bundesförderprogramms:

· Gefördert wird der Ausbau von Anschlüssen mit mindestens 50 Mbit/s-Download-Geschwindigkeit.
· Gegenstand der Förderung können zum einen Projekte sein, in denen die Wirtschaftlichkeitslücke bei einem privaten Betreiber geschlossen wird (sog. „Wirtschaftlichkeitslückenförderung“). Zum anderen können auch Projekte gefördert werden können, in denen die Gebietskörperschaft passive Infrastrukturen (bspw. Leerrohre mit unbeschalteter Glasfaser) ausbaut, die dann von einem privaten Betreiber genutzt werden (sog. „Betreibermodelle“).
· Außerdem ist es möglich eine Förderung für Beratungsleistungen zur Vorbereitung der jeweiligen Maßnahme zu erhalten (bis zu 50.000 Euro pro Projekt).
· Die maximale Fördersumme des Bundes je Maßnahme beträgt 10 Mio. Euro, kann jedoch in Ausnahmefällen auf 15 Mio. Euro erhöht werden.
· Der prozentuale Bundesanteil an der Gesamtsumme des Projektes soll grundsätzlich 50 Prozent betragen, kann jedoch erhöht werden. Die Eigenmittel der jeweiligen Gebietskörperschaft sollen 10 Prozent betragen, was jedoch im Falle des Haushaltssicherungsverfahrens auch vom jeweiligen Land übernommen werden kann.
· Die Kombination mit weiteren EU- bzw. Landesprogrammen ist möglich.
· Die Auswahl der einzelnen Projekte erfolgt auf Basis eines sog. „Scoring-Verfahrens“. Die einzelnen Projekte werden nach den Kriterien „Förderbedarf“, „Projekterfolg“, „Effizienter Mitteleinsatz“ und „Nachhaltigkeit“ im Wege eines Punkteverfahrens bewertet. Zur Stärkung des ländlichen Raums werden dabei bspw. Projekte in Gebieten mit besonders geringer Einwohnerdichte und niedrigen Bandbreiten bevorzugt. Außerdem sollen zunächst die Projekte gefördert werden, die auch bis 2018 abgeschlossen werden können. Projekte, die den Glasfaseranschluss von Gewerbegebieten sicherstellen, werden ebenfalls hoch bewertet.

Das Förderprogramm richtet sich konkret an Gebietskörperschaften (Kommunen, Landkreise oder kommunale Zweckverbände), welche das Ausbauprojekt initiieren und die Projekte vor Ort koordinieren.

Erste Förderanträge von Städten und Gemeinden wurden noch im Jahr 2015 beim BMVI gestellt. Die Finanzmittel des Bundes stehen seit Anfang 2016 zur Verfügung. Seitdem wurden bereits diverse Förderbescheide durch Bundesminister Dobrindt übergeben, mit denen zunächst Beratungsleistungen zur Vorbereitung der jeweiligen Maßnahme i.H.v. maximal 50.000 Euro je Projekt gefördert werden.

Folgende Kommunen in meinem Wahlkreis wurden bereits mit einem solchen Förderbescheid bedacht: Oelsnitz/Erzg., Callenberg, Lichtenau, Neukirchen/Erzg., Seelitz, Penig, Thalheim/Erzg., Lichtenstein, Rochlitz, Geringswalde, Zettlitz und Lugau. Es ist also ordentlich Bewegung im Thema vor Ort.

Wichtig ist in diesem Zusammenhang auch, dass neben dem Bund auch die Bundesländer mit Landesmitteln in den Breitbandausbau investieren. Insofern ist die Meldung, dass die Koalitionspartner in Dresden eine entsprechende Richtlinie im Kabinett verabschiedet haben, aus meiner Sicht erfreulich.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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