Frage an Marco Wanderwitz von Jürgen S. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Rechtsanwalt Wanderwitz,
es geht mir um die Gesetzesbegründung hinsichtlich des aktuellen Refenrentenentwurfes zum Kulturgutschutzgesetz.
In der Kanzleramtsgesprächsrunde vom 30.09.2015 stellte Dr. Winands die Frage, ob das Buch von Herrn Wessel (Günther Wessel "Das schmutzige Geschäft mit der Antike") gelesen worden ist.
Ich habe mit diesem genannten Buch meine Probleme. Ich stelle von meiner Seite her den wissenschaftlich-empirischen Wert eines solchen Buches ganz klar in Frage und verlinke daher zu einer Stellungnahme der IADAA, die auch meinen eigenen Einschätzungen sehr ähneln dürfte.
http://www.iadaa.org/sites/default/files/stellungnahmeiadaa.pdf
Auch habe ich besondere Probleme mit dem Zahlenmaterial von Prof. Müller-Karpe, auf dem ja auch die Gesetzesbgründung beruhen soll. Und zwar geht es um die Ausgabe Handelsblatt vom 31.07.2015, Seite 59.
Um meine Probleme, die ich mit diesem Zahlenlieferanten habe, noch mehr zu verdeutlichen, verlinke ich zu einem Artikel MünzenWoche vom 5. August 2010. Hier geht es um eine Einschätzung dieser Person durch ein deutsches Gericht.
Für mich sind die Zahlen, was mit illegalem, diesbezüglichem Handel verdient werden soll, überhaupt nicht stimmig, insbesondere Behauptungen hinsichtlich Terrorismusfinanzierung sind in meinen Augen keineswegs adäquat abgesichert.
Weshalb wird diese in meinen Augen überaus fraglichen Zahlen und Behauptungen, also gemeint sind Wessel und Müller-Karpe, überhaupt so übernommen? Haben Sie und der Ausschuss für Kultur und Medien mit dieser Grundlage denn gar kein Problem? Verfolgt man eine politische Stossrichtung und wählt selektiv nur das aus was in das eigene Konzept passt?
Gerne sehe ich Ihrer Antwort entgegen, bedanke mich schon dafür im voraus und verbleibe
mit freundlichen Grüßen
Jürgen Schmidt
Sehr geehrter Herr Schmidt,
zwischenzeitlich hat die BKM ihren offiziellen Entwurf nun vorgelegt. Vorab gab es nur einen Vorentwurf. Wir Parlamentarier befassen uns vertieft mit Gesetzentwürfen der Bundesregierung, wenn diese nach Kabinettsbeschluss, Äußerung des Bundesrates und Gegenäußerung der Bundesregierung auf unserem Tisch liegen. Ich gehe fest davon aus, dass wir hier ob der Streitbefangenheit intensiv beraten werden, und uns auch intensiv beraten lassen werden, bspw. im Rahmen von Anhörungen. Zwei Dinge vorab: Die Notwendigkeit einer strengeren Kontrolle des Antikenhandels sehe ich ebenso wie die, in Ausnahmefällen national besonders bedeutsame Kulturgüter besonders zu schützen. Und die Hysterie mit der hier mancher am Werk ist, sucht ihresgleichen. Wir werden in einer sachlichen Debatte in den parlamentarischen Gremien die einzelnen Fragen sezieren und zu sachgerechten Entscheidungen kommen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz