Frage an Marco Wanderwitz von Thomas S. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
Herr Mayer weist auf die Problematik unseriös arbeitender Inkassounternehmen und nennt eine Studie des VZBV nach der nur 1 % der untersuchten Forderungen berechtigt, 15 % unklar und der Rest von 84 Prozent unberechtigt gewesen wären.
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-778-78556--f431450.html#q431450
Sie antworten:
"Die Arbeit der Inkassounternehmen ist für die deutsche Wirtschaft insgesamt unverzichtbar, da viele Unternehmen sich nicht in der Lage sehen, ein eigenes Forderungsmanagement zu betreiben. Die große Mehrzahl der durch Inkassobüros beigetriebenen Forderungen ist berechtigt."
Warum sehen sich viele Unternehmen nicht in der Lage ein eigenes Forderungsmanagement zu betreiben?
Ist es so schwer Mahnungen zu versenden und gegebenenfalls einen Mahnbescheid zu beantragen?
Das Amtsgericht Wiesbaden scheint das anders zu sehen als Sie, ich zitiere aus der Begründung einer Klageabweisung vom 15.11.2007 (92 C 3458/07-22):
"Inkassokosten sind dann nicht erstattungsfähig, wenn der Gläubiger geschäftserfahren ist und die Sache aus der Sicht zum Zeitpunkt der Einschaltung des Dritten zu Inkassozwecken keine besonderen Schwierigkeiten aufwies.(..) Das Überwachen von Zahlungspflichten und die Übersendung von Mahnungen sind einfachste kaufmännische Tätigkeiten, die zum eigenen Pflichtenkreis der Klägerin gehören."
Wie werten Sie diese Aussage?
Leider belegen Sie (Im Gegensatz zum benannten Fragesteller) nicht Ihre Behauptung, dass die große Mehrzahl der durch Inkassobüros betriebenen Forderungen berechtigt wären, würden Sie das bitte nachholen?
Sie schreiben:
"Der Verbraucherzentrale gemeldet werden nur die Fälle, in denen sich Betroffene einer unberechtigten Forderung gegenübersehen."
Ist hier nicht von einer Dunkelziffer ausgehen, da viele durch Inkasso veranlagte Bürger sich möglicherweise gar nicht beim Verbraucherschutz melden?
Mit freundlichen Grüßen, Thomas Schüller
Sehr geehrter Herr Schüller,
wir haben zu Ende der vergangenen Wahlperiode des Bundestages, vor Kurzem also, ein umfängliches Gesetzgebungsverfahren in Sachen Inkasso durchlaufen. Dieses ist öffentlich zugänglich umfänglich dokumentiert. Alle Ihre "Statistikfragen", so sie nicht "Einschätzungsfragen" sind, finden dort Antworten. Ebenso finden sich dort die einschlägigen obergerichtlichen und gesetzgeberischen Bewertungen und Entscheidungen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz