Frage an Marco Wanderwitz von Ines E. bezüglich Kultur
Künstler wirken in die Gesellschaft wie Angestellte im Öffentlichen Dienst. Die KSK war steuerfinanziert, sie sollte freischaffende Künstler für das Fehlen eines Tarif- und Rechtschutzes (im Gegensatz zu Ärzten, Rechtanwälten) entschädigen. Zeit- und kostenaufwendige Bürokratie wurde vermieden! http://www.kskforum.de/aufrufgerichtsterminseptember.htm
http://www.kskontra.de/...
Selbst Künstlern, deren Arbeitsleistungen in Wikipedia verankert sind, die Stipendien, Preise, Unterstützungen des Bundespräsidialamtes erhielten, wurde eine KSK-Mitgliedschaft verweigert, http://de.wikipedia.org/wiki/Ines_Eck Ein Argument war: Projektarbeit mit Kindern sei keine Kunst, auch wenn sie künstlerisch motiviert ist. O-Ton KSK-Mitarbeiter: "Van Gogh wäre nicht in die KSK gekommen, weil er zu wenig verdiente, Beuys nicht, weil er keine ´leere´ Kunst machte."
Eine bedingungslose Grundabsicherung aller Bürger würde Einrichtungen wie die KSK überflüssig machen. Jeder Künstler, der mehr als eine Grundsicherung im Krankheits- oder Rentenfall will, könnte sich zusätzlich freiwillig versichern wie jeder andere Bürger auch. Die Adenauerstiftung hatte errechnet, dass jedem Bürger durch Bürokratieabbau 800 Euro ausgezahlt werden könnten, 200 davon könnten in die Krankenversicherung überführt werden.
Wie wollen Sie das Problem KSK lösen?
Sehr geehrte Frau Eck,
vielen Dank für Ihre Anfrage.
Für den Zugang zur Künstlersozialversicherung müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. So ist vorgeschrieben, dass die künstlerische Tätigkeit selbstständig und erwerbsmäßig ausgeübt werden muss. Erwerbsmäßig ist die Tätigkeit dann, wenn sie auf Dauer und zur Erzielung von Einnahmen angelegt ist. Alle Kriterien sind auf der Homepage der Künstlersozialkasse ausführlich beschrieben:
http://www.kuenstlersozialkasse.de/wDeutsch/kuenstler_und_publizisten/voraussetzungen.php?navanchor=1010025
Der Annahme, Beuys oder van Gogh würden von der Künstlersozialkasse hypothetisch nicht anerkannt, kann nach allen vorliegenden Verwaltungs- und Gerichtsentscheidungen klar widersprochen werden.
Die Künstlersozialversicherung stellt eines der wichtigsten Instrumente zur sozialen Absicherung der Künstlerinnen und Künstler dar. Durch sie werden selbstständige Künstlerinnen und Künstler in den Schutz der gesetzlichen Sozialversicherung einbezogen. Da für die Finanzierung des Kassensystems auch Dritte (Steuerzahler und abgabepflichtige Unternehmen) aufkommen, ist die Künstlersozialversicherung verpflichtet, bei der Prüfung der Voraussetzungserfüllung mit Sorgfalt umzugehen.
Noch vor der parlamentarischen Sommerpause wird das Gesetz zur Stabilisierung des Künstlersozialabgabesatzes verabschiedet werden. Dieses Gesetz zählt zu den wichtigsten kulturpolitischen Vorhaben dieser Wahlperiode. Im Zuge dieser Reform der Künstlersozialversicherung sollen die Überprüfungsmöglichkeiten bei den Abgabepflichtigen erweitert, die Abgabegerechtigkeit gestärkt und der Beitragssatz stabilisiert werden.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz