Frage von Christian U. • 23.04.2014
Frage an Marco Wanderwitz von Christian U. bezüglich Recht
Werter Herr Wanderwitz,
Sie antworteten Herrn Ingenhofen, Zitat "Da es kein anderweitiges gleich geeignetes Mittel gibt, bin ich ich für ein (zulässige) nationale Gesetzgebung auf der beschränkten Grundlage des EuGH-Urteils."
Seit 2009 wundere ich mich wie das zu begründen ist. Mittlerweile gibt es diverse Studien die belegen, das dieses Mittel vollig ungeeignet ist. Auch in den Ländern in denen die Vorratsdatensoeicherung eingeführt wurde gibt es keine Belege dafür das Sie zur Straffverfolgung geeignet ist.
Mich würde Ihre Begründung dafür interessieren.
Antwort von Marco Wanderwitz CDU • 07.05.2014
Sehr geehrter Herr Ulrich,
es gibt auch gegenteilige Studien, vor allem aber polizeiliche Stellungnahmen und Erfahrungen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz