Frage an Marco Wanderwitz von Martin I. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Wieso halten Sie das heutige Urteil des EuGH für einen Feiertag für die organisierte Kriminalität? Der Gerichtshof hat sich klar geäußert, dass eine Vorratsdatenspeicherung wie Sie sie fordern gegen die Grundrechtecharta in vollem Umfang verstößt.
Sehr geehrter Herr Ingenhofen,
Sie unterliegen einem Verständnisfehler. Schauen Sie sich das Urteil, oder der Einfachheit halber die Pressemitteilung des EuGH ( http://curia.europa.eu/jcms/upload/docs/application/pdf/2014-04/cp140054de.pdf ), dazu an. Im Gegenteil anerkennt der EuGH, dass eine solche Vorratsdatenspeicherung ohne Inhaltskenntnisnahme geeignetes Mittel sein kann, legitime Ziele, den Schutz des hochwertigen Rechtsguts der öffentlichen Sicherheit, zu erreichen.
Er hat "nur" die derzeitige EU-Richtlinie kassiert. Das sind zwei paar Schuhe.
Da es kein anderweitiges gleich geeignetes Mittel gibt, bin ich ich für ein (zulässige) nationale Gesetzgebung auf der beschränkten Grundlage des EuGH-Urteils. So EP und Kommission die Kraft haben, eine neue Richtlinie auf den Weg zu bringen, können wir diese ja dann daran messen.
Meine Kritik am heutigen Urteil richtet sich demnach dagegen, dass der EuGH mit diesem Urteil einer Sache, die er für rechtlich zulässig und geeignet hält, die politischen Hürden sehr hoch aufgerichtet hat. Auch diese "Nebenwirkung" meine ich müssen Richter antizipieren; eine Verpflichtung zur punktuellen Überarbeitung der Richtlinie wäre ausreichend gewesen.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz