Frage an Marco Wanderwitz von Joachim S. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
mich würde interessieren, was sie bewogen hat, "schärfere Regeln gegen Abgeordnetenbestechung" abzulehnen in einer Abstimmung im Deutschen Bundestag.
Die derzeitigen Regeln stellen eine Bestechung von Bundestagsabgeordneten nicht unter Strafe, während es jedem Beamten den Job kosten kann, wenn er "diverse" Geschenke annimmt und er auch strafrechtlich verfolgt werden kann.
Weshalb nehmen sich Abgeordnete wie Sie ein solches "Privileg" heraus ?
Es kann dabei der Eindruck entstehen, dass Bundestagsabgeordnete durchaus bestechlich sein können, ohne dass dies irgendwelche Konsequenzen hätte.
Ich erbitte Ihre schriftliche Antwort in diesem Forum.
mfg
Schubert
Sehr geehrter Herr Schubert,
zunächst einmal ist es eben nicht! so, dass es keinen Straftatbestand und damit keine Regelung gäbe in Deutschland: §108e Strafgesetzbuch.
Zum anderen sind Abgeordnete eben keine Beamten, keine Amtsträger. Sie sind ja auch nicht teil der Exekutive, der Verwaltung. Deshalb ist der Vergleich falsch/nicht passend.
Und deshalb ist auch seit Monaten die Debatte im Rechtsausschuss des Bundestages zu einer mgl. "Schärfung" der o.g. Regelung so komplex und kompliziert. Und ob dies überhaupt erforderlich ist, ist die nächste Frage.
Gern stehe ich ergänzend zum Gespräch zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz