Frage an Marco Wanderwitz von Frank M. bezüglich Verbraucherschutz
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
mit Interesse habe ich eine Anfrage zur sogenannten Button-Lösung und ihre Antwort darauf gelesen.
http://www.abgeordnetenwatch.de/marco_wanderwitz-575-38030--f329283.html#q329283
Ich bestelle gelegentlich auch bei Shops im Ausland. Verstehe ich es richtig, daß es mir zukünftig als Verbraucher nicht mehr möglich ist, über das Internet mit ausländischen Shops z.B. in Großbritanien oder Frankreich einen in Deutschland gültigen Vertrag zu schließen, wenn diese (was ja eher unwahrscheinlich ist) die deutsche Button-Lösung nicht umgesetzt haben?
Bisher kannte ich es so, daß z.B. wenn ich in einen Shop in Frankreich bestelle der Vertrag trotzdem gültig ist, auch wenn z.B. der Shop in seinen AGB Dinge vereinbart die in Deutschland nicht möglich sind. Diese gelten dann für mich als Verbraucher einfach nicht, d.h. ich bin dann als Verbraucher bessergestellt. Daß aber der ganze Vertrag nicht gültig sein soll, finde ich dann doch etwas übertrieben und verunsichert mich etwas. Ist daß denn überhaupt mit europäischen Recht vereinbar und ist man da nicht etwas über das Ziel hinausgeschossen?
Mit freundlichen Grüßen,
F. Maier
Sehr geehrter Herr Maier,
nationales Recht regelt nationale Marktteilnehmer. Wenn Sie bei nicht in Deutschland niedergelassenen Shops einkaufen, gilt das jeweilige nationale Recht des Sitzlandes. Gleichwohl werden Sie die Umsetzung des EU-Rechts auch in den anderen EU-Ländern in Bälde sehen.
Mit besten Grüßen
Marco Wanderwitz