Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Matthias O. •

Frage an Marco Wanderwitz von Matthias O. bezüglich Soziale Sicherung

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

Vielen Dank für Ihre starke Beteiligung auf Abgeordnetenwatch. Ich schreibe wegen Ihrer Ausschussmitgliedschaften Kultur/Medien/Recht.

Zu meinem Anliegen: Ich sehe die Überlegungen der Bundesregierung mit Sorge, alle Selbstständigen ohne Mitgliedschaft in einem Berufsversorgungswerk oder der Künstlersozialkasse (KSK) ab 2013 über die gesetzliche Rentenversicherung zwangsweise zu versichern. Der Referentenentwurf dazu wird wohl erst nach der Landtagswahl in Schleswig-Holstein veröffentlicht, hörte ich aus dem Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Gerade kleine Selbstständige dürften mit einer Belastung des vollen RV-Beitragssatzes von 19,6 Prozent auf ihren (unversteuerten) Gewinn erheblich überfordert werden. Vor 30 Jahren wurde zwar mit der Künstlersozialkasse ein Weg gefunden, Bezieher kleiner Einkommen einer bestimmten Gruppe sozial abzusichern, aber das auf alle Selbstständigen zu übertragen wäre vermutlich unmöglich.

Und auch innerhalb des KSVG hier gibt es Fallkonstellationen, die zu einer Ungleichbehandlung innerhalb der Personengruppe der "Künstler/Publizisten" führen werden, wenn die allgemeine Rentenversicherungspflicht für Selbstständige kommt: Die Gruppe der nebenberuflich tätigen Künstler und Publizisten ist derzeit von der Rentenversicherungspflicht befreit - wenn sie ein Einkommen aus abhängiger Beschäftigung erzielen, dass mindestens der Hälfte der Beitragsbemessunggrenze entspricht. (Geregelt in § 4 des Künstlersozialversicherungsgesetzes (KSVG)) Das mag diese Gruppe freuen oder ärgern - in die KSK kommen sie nicht.

D.h. eine künftige allgemeine gesetzliche Rentenversicherungspflicht für Selbstständige bedeutet für diese Gruppe: Voller Beitragssatz in der GRV trotz künstlerischer / publizistischer Tätigkeit. Das wäre meiner Meinung nach eine enorme Ungleichbehandlung. Setzt sich die CDU dafür ein, dieser Gruppe den Zugang in die KSK zu ermöglichen?

Mit freundlichen Grüßen
Matthias Onath

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Onath,

haben Sie Dank für Ihre Frage.

Hintergrund der Überlegungen der Bundesregierung ist die in den letzten Jahren steigende Zahl Selbständiger, vorrangig so genannter Soloselbständiger, Stichwort "Ich-AG", die zwar von ihrem Verdienst zunächst leben können, die Altersvorsorge aber vernachlässigen (müssen). Dass diese dann im Alter folgend der Gemeinschaft anheim fallen, ist die Folge, die nicht hinehmbar ist.

Es geht dabei nicht um die Einführung einer Erwerbstätigenrente, sondern eine obligatorische Pflichtversicherung mit Wahlrecht. Eine zwanghafte Einbeziehung in die gesetzliche Rente, der Grundanlage nach ein kollektives Sicherungssystem für Nichtselbständige, ist nicht geplant. Deshalb werden die bisherigen Sondersysteme wie Künstlersozialkasse oder Landwirtschaftliche Sozialversicherung nicht umfasst.

Auch eine Ausweitung auf nebenberuflich tätige Künstler und Publizisten ist nicht geplant. Dazu besteht auch kein Anlass, da diese ja über den Haupterwerb abgesichert sind. Die KSK wurde ja gerade für hauptberufliche Künstler und Publizisten, die bis dato vollkommen ohne Absicherung waren, geschaffen.

Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz

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