Frage an Marco Wanderwitz von Michael M. bezüglich Gesundheit
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
wie ich lese fordern Sie eine Sonderabgabe für Kinderlose. Habe ich Sie richtig verstanden, dass diejenigen, die Kinder machen, belohnt werden? Wofür? Die Kinderlosen zahlen durch ihren Beitrag schon heute in den Sozialversicherungen für die Familien, die mehrere Personen versichert haben, mit. Wo Kinder sind, da sind noch lange keine versicherungspflichtigen Arbeitsplätze, die aus Kindern später Beitragszahler machen. Wer darüber hinaus zum Beispiel als Anwalt tätig ist oder als Beamter, wie viel bezahlt der denn in die Sozialversicherungen.
Da sie ja als Abgeordneter in einer Region im Niedriglohnbereich tätig sind und zugleich als Anwalt offenkundig nach der Rechtsantwaltsgebührenordnung abgerechnet haben (oder?) würde mich mal interessieren, was sie gegen Niedriglöhne machen.
Sind sie für einen Mindestlohn von 10 Euro? Sind sie für die Abschaffung der Rechtsanwaltsgebührenordnung und die Orientierung an den bei ihnen gezahlten Löhnen in der freien Wirschaft?
Ich finde, sie sollten ihre Glaubwürdigkeit nicht so aufs Spiel stellen und erst mal was dafür tun, dass die Menschen, die geboren werden auch später anständig sozialversichert arbeiten können.
Sehr geehrter Herr Mahlke,
besten Dank für Ihre Fragen.
Zur ersten Frage. Ja, ich bin der Meinung, dass für Familien zu wenig in unserem Land getan wird, dass die magere Anrechung der Erziehungszeiten in der Rentenversicherung zu gering ist, und der minimal erhöhte Beitrag für Kinderlose in der Pflege ebenfalls nicht sachgerecht hoch ist. Unseren Sozialversicherungen liegt ein Generationenvertrag zu Grunde, der lange gut funktionierte. So lange, wie es genügend Kinder gab; basiert er doch darauf, dass die aktiven Generationen für die Generationen vor ihnen zahlen und so fort. Nun gibt es aber nicht mehr genügend Kinder, und demensprechend müssen wir sachgerecht differenzieren.
Zu Ihrem zweiten Fragenkomplex, der mit dem ersten wenig bis nichts zu tun hat und auch in sich Dinge miteinander vermengt, die nicht passen. Ich bin für regional differenzierte branchenspezifische Lohnuntergrenzen, die die Tarifpartner finden und die Politik allgemeinverbindlich macht. Wer die Tarifautonomie ernst nimmt, kann nicht anders entscheiden. Gebührenordnungen der verkammerten freien Berufe haben damit gar nichts zu tun. Sie dienen im Bereich der Anwaltschaft dazu, dem Status als Organ der Rechtspflege gerecht zu werden. Ärzte, Apotheker und Architekten sind andere Beispiele verantwortungsvoller Berufe mit einer erheblichen Regelungsdichte bis hin zu den Gebühren, um funktionierende Grundstrukturen in diesen Bereichen zu gewährleisten.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz