Frage an Marco Wanderwitz von Stefan L. bezüglich Recht
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
soeben ist in sächsischen Justizkreisen durchgesickert, dass das Kabinett ein sog. Tischarbeitsblatt vorliegen hat, in dem ein Gesetzesentwurf diskutiert werden soll der Folgendes besagt:
1. Die Wochenarbeitszeit für Beamte des Freistaats Sachsen soll von 40 auf 42 Stunden erhöht werden.
2. Der Jahresurlaub für die Beamten soll um 5 Urlaubstage reduziert werden.
Nur zu Ihrer Information: Momentan gestaltet sich die Situation eines Richters bzw. Staatsanwalts in Sachsen wie folgt (trifft z.T. auch auf andere Beamte zu).
Wöchentliche Arbeitszeit: ca. 50 - 70 Wochenstunden inkl. mindestens 1 Tag Wochenendarbeit pro Woche ohne Überstundenausgleich.
Ständiger Abbau bzw. keine Neubesetzung von vakanten Stellen.
Verfassungswidrige Vorgaben vom Ministerium bzgl. Erledigungszahlen bei den Richtern zur Ausübung von Druck (diese schränken die richterliche Unabhängigkeit ein).
Enorm hohe Verantwortung im Beruf (es geht hier um Menschenschicksale!).
Massiver Rückgang des Reallohns der Justizbeamten und Richter in den letzten 15 Jahren (in der freien Wirtschaft sind die Reallöhne in den letzten 15 Jahren gestiegen). Eine verfassungskonforme Entlohnung der Richter ist nicht mehr gewährleistet. Ein Normenkontrollverfahren beim BVerfG ist anhängig.
Das Weihnachtsgeld wurde für das Jahr 2011 und die nachfolgenden Jahre gestrichen. Manche jungen Richter mit Partner und 3 Kindern stehen dadurch kurz vor Hartz IV. Die Landtagsabgeordneten haben sich vorher das Weihnachtsgeld gezwölftelt und per Parlamentsbeschluss als Gehaltsbestandteil auf ihr entsprechdes Monatgehalt umgelegt - damit nehmen die Landtagsabgeordneten in Sachsen nicht an der Weihnachtsgeldkürzung teil).
Wie in Sachsen mit den Beamten umgegangen wird ist nicht mehr tragbar! Die Justiz wird ihrer Handlungsfähigkeit mittlerweile immer mehr durch ihr eigenes Ministerium und durch die Verwaltung beraubt!
Können Sie hier von Seiten des Rechtsausschusses positiv einwirken?
Sehr geehrter Herr Lohr,
als Bundestagsabgeordneter trage ich Verantwortung für die Bundespolitik. Ich will zunächst mit einem Kalauer antworten: § 1 jeder macht seins. Ich bitte Sie um Verständnis, dass ich es mir zur Regel gemacht habe, landespolitische Fragestellungen den dafür verantwortlichen Landtagskollegen zu überlassen. Ihre Aussagen möchte ich aus eben diesem Grund, und weil mir mangels Notwendigkeit der Befassung auch zumindest teilweise schlicht die Expertise fehlt, nicht kommentieren. Eine Randbemerkung "an der Sache" zumindest noch: Unsere aktuelle Bundesgesetzgebung im Bereich der Bundesbeamten und Vergleichbare beim Weihnachtsgeld ist Ihnen sicher bekannt.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz