Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Angelika H. •

Frage an Marco Wanderwitz von Angelika H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

Ende der 90-er Jahre wurde die Einführung des Euro-trotz aller Kritiken und Klagen beim Bundesverfassungsgericht-beschlossen. Die Klagen wurden abgewiesen, da im Maastricht-Vertrag eindeutig die "Nichtbeistandsklausel" beinhaltet war. Nun wurde diese mit den vielfältigen Rettungsmanövern für Griechenland, Irland, Portugal gebrochen. Ich frage Sie als Anwalt: Ist der Maastricht-Vertrag und der Vertrag von Lissabon ein Vertrag an den man sich halten m u s s ? Was geschieht mit den Verantwortlichen, z.B. dem Präsidenten der EZB, Herrn Trichet, der gegen die eindeutige Regel, n i e m a l s Staatsanleihen aufzukaufen, verstoßen hat (Aufkauf von derzeit 100 Milliarden €)?

Mit freundlichen Grüßen
Angelika Hörner

Antwort von
CDU

Sehr geehrte Frau Hörner,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage, die ich Ihnen als Abgeordneter gern beantworte. Ich möchte Ihnen zunächst das heutige Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Euro-Hilfen ans Herz legen. In Sachen Anleihenkäufe der EZB teile ich Ihre Sicht. Ich halte diese für ebenso falsch, wie ich sogenannte Eurobonds, die Vergemeinschaftung deutscher Bonitätsvorteile, für falsch hielte.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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Marco Wanderwitz
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