Frage an Marco Wanderwitz von Roland K. bezüglich Landwirtschaft und Ernährung
Laut Albert Schweitzer Stiftung für unsere Mitwelt wird in der industriellen Tierhaltung das Tierschutzgesetz regelmäßig gebrochen, weil bei Hühnern, Puten (Schnabelspitzen), Schweinen (Schwänze, Eckzähne) und Rindern routinemäßig Amputationen durchgeführt werden, die eigentlich nur in Ausnahmefällen erlaubt wären. Was unternehmen Sie, damit solche Nutztierhaltungen nicht mehr genehmigt werden? Was unternehmen Sie, damit Betriebe, die solche illegalen Aktivitäten durchführen, geschlossen werden?
Mit freundlichen Grüßen
R. Kehrer
Sehr geehrter Herr Kehrer,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage. Ich möchte vorausschicken, dass der Tierschutz in der Politik der Unionsfraktion einen hohen Stellenwert einnimmt. Nicht zuletzt deshalb hat Deutschland heute eines der besten und strengsten Tierschutzgesetze der Welt. Wir brauchen hier keinen Vergleich zu scheuen. Wir möchten unsere hohen Tierschutz- und Umweltstandards auch noch stärker innerhalb der EU durchsetzen. Nur so können sie eine ausreichende Wirkung in einem offenen EU-Binnenmarkt entfachen.
Für den derzeit oft angeführten Begriff der „Massentierhaltung“ oder „industriellen Tierhaltung“ gibt es keine schlüssige Definition. Das Tierwohl ist nicht von der Bestandsgröße abhängig, sondern von den Bedingungen, unter denen die Tiere gehalten werden. So ging es z.B. in früheren Jahren aus dem Blickwinkel des Tierschutzes betrachtet einem Dutzend Kühen in Anbindehaltung an der Kette schlechter als heute hunderten Kühen in einem modernen, offenen Boxenlaufstall. Für ein Tier muss genügend Platz vorhanden sein. Es muss artgerecht gehalten werden. Dann kann es sich gut entwickeln und gut leben, egal ob mit hundert oder tausend Artgenossen.
Der Tierschutz im Stall ist direkt abhängig von Management und Betriebsführung. Tiere, die sich wohlfühlen und gesund leben können, bringen auch gute Leistungen und damit einen ökonomischen Ertrag. Daher liegt das Tierwohl im natürlichen Interesse der Landwirte.
Durch Gesetze und Verordnungen im Bereich des Tierschutzes wird die artgerechte Haltung der einzelnen Tierarten geregelt. Diese werden durch die zuständigen Behörden überprüft. Außerdem werden der Tierschutz und die Einhaltung der Haltungsbedingungen im Rahmen der Europäischen Agrarpolitik durch einen ganzen Katalog von „Cross Compliance“-Auflagen kontrolliert. Verstöße wirken sich unmittelbar auf die Höhe der Betriebsprämie aus.
Das unionsgeführte Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz hat zudem angekündigt, das Erfordernis zusätzlicher spezifischer Regelungen fortlaufend zu prüfen. Derzeit werden die Ergebnisse eines Forschungsprojektes zur Tierhaltung und weiterer wissenschaftlicher Erkenntnisse ausgewertet. Das Ganze ist im Grunde eine politische „Dauerbaustelle“ - sowohl vor den Regelungen, als auch der Überwachung der Einhaltung.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz