Frage an Marco Wanderwitz von Rüdiger B. bezüglich Soziale Sicherung
Sehr geehrter Herr Marco Wanderwitz ,
mich würde interessieren mit welchem Recht bzw. auf welcher Grundlage ein Großteil der Bürger der " neuen Bundesländer " nach nunmehr über 20 Jahren immer noch wie Menschen 2. Klasse von der Regierung behandelt werden. Alle Bürger dieses Landes müssen einheitliche Steuern zahlen ( z.B. Lohn- , Einkommens- , Kfz- Steuer usw. )
Aber, und darüber kann ich nur den Kopf schütteln, beschließt unsere Regierung Gesetze
in Bereich Mindestlohn ( mit deutlichen Unterschieden von Ost zu West ) die die "Ostdeuteschen" Arbeitnehmer diskriminiert und damit nicht nur den sozialen Unfrieden schürt, nein, in meinen Augen ist das eindeutig ein Verstoß gegen das Grundgesetz .
Würde mich also freuen, von ihnen zu hören ob sich darüber schon mal jemand Gedanken gemacht hat oder diese Unterschiede auf ewig gelten soll ?!
Zur Information, ich lebe in Niedersachsen und arbeite Thüringen, bin persönlich davon nicht direkt betroffen.
R. Blunk
Sehr geehrter Herr Blunk,
die Bundesregierung behandelt niemand nach irgendwelchen "Klassenzugehörigkeiten".
Ich finde, wir haben in den zwanzig Jahren seit 1990 bereits unheimlich viel in Sachen Gleichwertigkeit, das ist es, wovon unser Grundgesetz spricht, der Lebensverhältnisse erreicht.
Auch die Lohnunterschiede sind deutlich geringer geworden. Allerdings gibt es auch in den Alten Ländern erhebliche Unterschiede hier; ebenso, wie innnerhalb der Neuen Länder.
Ihr Verweis auf Steuern und Abgaben ist richtig; gleichwohl sind die allermeisten davon prozentual, zum Teil gar degressiv, so dass diese mit höheren Löhnen eben auch höher sind.
Die auf Grundlage des Entsendegesetzes und des Mindestarbeitsbedingungsgesetzes festgelegten Branchenmindestlöhne obliegen nicht der Willkür der Bundesregierung, sondern sind das Ergebnis von Verhandlungen der Tarifpartner. Auch ich bin nicht der Meinung, dass im Jahr 2011 wenn man an dieser Stelle schon zu Differenzierungen kommt, diese sich an Alte oder Neue Länder festmachen sollten. Die Tarifpartner haben, auch hier, eine hohe Verantwortung.
Die Tarifautonomie genießt Verfassungsrang und ich werde mich nicht an ihrer Zerstörung beteiligen, indem der Staat entgegen den Verhandlungen der Tarifpartner Branchenmindestlöhne festlegt. Diese Rolle hatten die Gewerkschaften in der ehemaligen DDR - faktisch keine. Die "Lohnfindung" des Sozialismus war Teil des Scheiterns der DDR.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz