Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Hertel H. •

Frage an Marco Wanderwitz von Hertel H. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen

Sehr geehrter Herr Wanderwitz,

als Bürger Sachsens, hätte ich ein paar Fragen an sie als Mitglied des Rechtsausschusses, der ja, so wie ich das verstanden habe, Gesetze auf GG-Konformität und ihre rechtliche "Festigkeit" hin prüfen soll.

Im Zusammenhang mit der Verabschiedung des Gesetzes zur Änderung des WaffG ist hier zB ein Punkt aufgenommen wurden, der mE GG-mäßig höchst bedenklich ist, nämlich die verdachtsunabhängige Durchsuchung von Privatwohnungen , die mE doch heftig mit dem Art. 13 kollidiert. Den Verstoss gegen die Unschuldvermutung möchte ich nur am Rand erwähnen.

Auch recht bedenklich empfinde ich die Androhung der potentiellen Enteignung, im Falle das diese (ja als freiwillig deklarierte) Durchsuchung dann doch nicht erlaubt wird.

Wie stehen sie und ihre Kollegen denn dem Thema dieser Formuliereungen und Inhalte gegenüber ? Und wurde der Entwurf von ihrem Ausschuss überhaupt gegengelesen und geprüft ?

Danke.

Antwort von
CDU

Sehr geehrter Herr Hertel,

haben Sie Dank für Ihre Anfrage.

Selbstverständlich hat der Rechtsausschuss die angesprochenen Gesetzesänderungen auf Verfassungsgemäßheit geprüft. Die Rechtspolitiker der Union haben diesbezüglich, wie die Mehrheit des Ausschusses und des Deutschen Bundestages, keine Bedenken. Wir haben in Deutschland ein grundsätzliches Waffenbesitzverbot mit repressivem Erlaubnisvorbehalt - das vor Augen zu haben erleichtert die Bewertung. Die üblichen sorgsamen Abwägungen verschiedener betroffener Grundrechte, auch unter diesem Blickwinkel, führten zum Ergebnis.

Für ein ergänzendes Gespräch stehe ich gern zur Verfügung.

Mit freundlichen Grüßen

Marco Wanderwitz

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