Marco Wanderwitz
CDU
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Frage von Ronny R. •

Frage an Marco Wanderwitz von Ronny R. bezüglich Recht

Sehr geehrter Herr Wanderwitz!
Können Sie mir sagen warum Ihre Partei bei großen Einschnitten wie Abschaffung der D-Mark das eigene Volk nicht wählen läßt? Haben Sie Angst vor des Volkes Meinung?

Antwort von
CDU

Ergänzung vom 15.9. 2005

Wie ich zwischenzeitlich erfuhr, ist Herr Reicher Mitglied der NPD. Daher lehne ich mit ihm als Mitglied einer nichtdemokratischen Partei jeden weiteren Kontakt ab.

Beste Grüße
Marco Wanderwitz
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Antwort vom 07. 09. 2005

Sehr geehrter Herr Reicher,

die Mütter und Väter des Grundgesetzes haben die Bundesrepublik Deutschland als reprä­sentatative parlamentarisch Demokratie verfasst. Das Grundgesetz hat die Grundlage für eine stabile und erfolg­reiche Demokratie geschaffen. Das hat sich über Jahrzehnte bewährt, wir sehen keinen Grund Bewährtes zu ändern. Unterhalb der Bundesebene haben sich Volksinitiativen, Volksbegehren und Volksabstim­mung auf der für die Menschneeher über­schaubaren kommunalen und Landes­ebene teilweise bewährt. Sie eignen sich jedoch nach meiner Ansicht nicht für die komplexeren Ver­hältnisse auf der Bundesebene. Plebiszitäre Formen der Staatswillensbildung stellen gegenüber dem parlamentarischen Gesetzgebungsverfahren kein Mehr an Demokratie dar. Gegenüber der Notwendigkeit zur Reduzierung komplexer Sachfragen auf Ja-Nein-Alternativen im Plebiszit bietet das parla­mentarische Gesetzgebungsverfahren ein größeres Maß an Verfahrensrationalität, Inte­ressenausgleich und Gelegenheit zum Kompromiss. Andernfalls wäre Populismus Tür und Tor weit geöffnet. Ich möchte nicht von einer rationalen Demokratie in eine Emotionsdemokratie gelangen.

Außerdem stellt das grundgesetzliche Verfahren die nach Artikel 79 Abs. 3 Grundgesetz notwendige Mitwirkung der Bundesländer an der Gesetzgebung si­cher, die bei nationalen Plebisziten verloren gehen würde. CDU und CSU geht es in erster Linie um ein starkes Europa, wir wollen das Europa der Bürger stärken. Zu den Fortschritten des EU-Verfassungsver­trags gehört der Titel VI „Das demokrati­sche Leben der Union“. Auch die Europäi­sche Union wird danach als repräsentative Demokratie ausgestaltet. Wir bekennen uns zu dem dort genannten Grundsatz der Bürgerbeteiligung und Partizipa­tion. Von der neu vor­gesehenen Möglichkeit einer „Bürgerinitiative“, mit der die Kommis­sion zur Vorlage von Vorschlägen aufgefordert wird, versprechen wir uns wichtige Impulse unmittelbar von den Unionsbürgern für die weitere Ausgestaltung der politischen Union Europas. Zum Schluss einige Worte zum Euro: Die Einführung des Euro war ein Ereignis von großer Bedeutung. Der technische Prozess, das alte System in ein neues zu überführen wurde mit großer Kompetenz gemeistert. Die Einführung des Euro hat die Rahmenbedingungen für die Geld- und Währungspolitik in Europa tiefgreifend verändert. Es gibt viele Vorteile, die ich an dieser Stelle unbedingt benennen möchte, die eine einheitliche Währung notwendig machen. So etwa der Wegfall von Wechselkursrisiken, die geringeren Investitionsrisiken in Europa, die größere Haushaltsdisziplin der einzelnen EU-Länder (Stabilitätspakt), die Einsparung von Transaktionskosten, die größeren und liquideren Finanzmärkte, die Stärkung des EU-Identitätsgefühls, das leichtere globale Krisenmanagement im Währungsbereich sowie die realen Zinssenkungen und leichteren Finanzierungsbedingungen für privaten Bau und den Mittelstand.

Marco Wanderwitz, MdB

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