Frage an Marco Wanderwitz von Volker B. bezüglich Gesellschaftspolitik, soziale Gruppen
Sehr geehrter Herr Wanderwitz,
mit Verwunderung habe ich Ihr grundsätzliches Statement vom 23.04.09 gelesen.
Dazu möchte ich folgendes anmerken:
1.) Niemand versucht den Bekämpfern von z.B. Kinderpornografie Steine in den Weg zu legen. Diese Aussage ist für mich nahe der Propaganda einzuordnen.
Es werden dann Steine in den Weg gelegt, wenn eine offensichtlich nicht geeignete Massnahme ergriffen wird, die stark in die Grundrechte der Bürger eingreifen.
Wenn das Aufrufen einer Stoppschild-bewährten Seite schon einen hinreichenden Anfangsverdacht einläutet, ist dieses Vorhaben eher kontraproduktiv, da jeder Internet-Nutzer unbemerkt dazu zu bringen ist zumindest ein Bild (z.B, im Hintergrund..evtl. nur 1 x 1 Pixel gross in einer E-Mail versteckt) von einer gesperrten Seite anzufordern. Somit würde derjenige sofort mit einem Anfangsverdacht belegt.
2. Gehen sie (resp. die Koalition) bei diesem Thema alles andere als "so behutsam als möglich vor", geschweige denn ist soetwas wie ein gesundes Abwägen erkennbar.
Eine defakto einfachst zu umgehende und somit zahnlose Sperre zu installieren, die schilcht und ergreifend einer staatlichen Zensur entspricht, und das alles unter dem Deckmäntelchen der KiPo-Bekämpfung ist alles andere als durchdacht.
Deshalb meine Fragen an Sie:
1) Wieso machen Sie Sich nicht für eine echte Bekämpfung des Problems stark?
2) Wieso fordern Sie keine zentrale Meldestelle für Funde dieser Art?
3) Wieso müssen sich die Gegner der Sperren so hinstellen lassen (dies wird unzweifelhaft seit Wochen getan) als wären sie gegen eine Bekämpfung von KiPo?
4) Wer übernimmt politisch die Verantwortung, wenn es ,wie in all den andren Ländern die eine solche Sperre eingerichtet haben, zu einer Veröffentlichung (Leak) der Sperrliste kommen sollte, und somit Pädophilen eine "fertige Favoritenliste" in die Hände bekommen
(Besonders wenn man bedenkt, dass das dauerhafte Umgehen der Sperren keine 30 Sekunden dauert , Stichwort OpenDNS)?
Sehr geehrter Herr Braun,
haben Sie Dank für Ihre Anfrage.
Ich teile Ihre Meinung nicht, dass es sich um eine "offensichtlich nicht geeignete Maßnahme" handele.
Ein Grundrechtseingriff kann gerechtfertigt sein. Dafür gibt es Abwägungskriterien.
In Sachen anderweitige Nutzung der "Stoppschild"-Seiten-Aufrufe wird es eine entsprechende Änderung geben.
Dass es im parlamentarischen Verfahren, insbesondere als Ergebnis von Sachverständigenanhörungen, Änderungen am Gesetzentwurf gibt, ist nicht ungewöhnlich, sondern mein Verständnis von parlamentarischer Arbeit.
Ich weise nochmals den Zensurvorwurf zurück. Wir sprechen hier über Straftatbestände!
Wer versehentlich auf eine solche Seite gelangt bzw. anderweitig von einer solchen Kenntnis erlangt, sollte dies den Strafverfolgungsbehörden melden.
Nochmals sei auch gesagt, dass dieses Thema ein Baustein einer umfassenden Strategie zur Bekämpfung von Kinderpornographie ist.
Mit freundlichen Grüßen
Marco Wanderwitz