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Marco Buschmann
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Frage von Björn B. •

Wieviel kosten sind bislang insgesamt für die Nicht -Umsetzung des Hinweisgeberschutzgesetzes angefallen? Wann ist mit konkreter Umsetzung zu rechnen?

https://www.bild.de/politik/inland/politik-inland/ampel-murks-deutschland-muss-jeden-tag-50-000-euro-strafe-an-eu-zahlen-83385042.bild.html aufgrund kürzlicher Veröffentlichungen des Bild gebaren, interessieren mich die echten Zahlen!

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Antwort von
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Sehr geehrter Herr B.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Beschäftigte in Unternehmen und Behörden nehmen Missstände oftmals als erste wahr und können durch ihre Hinweise dafür sorgen, dass Rechtsverstöße aufgedeckt, untersucht, verfolgt und unterbunden werden. Hinweisgeberinnen und Hinweisgeber übernehmen Verantwortung für die Gesellschaft und verdienen daher Schutz vor Benachteiligungen, die ihnen wegen ihrer Meldung drohen und sie davon abschrecken können. Deshalb hat die Europäische Union eine Richtlinie erlassen, die von Deutschland verpflichtend umzusetzen ist. 

Auf der Grundlage des Regierungsentwurfs hatte der Deutsche Bundestag am 16. Dezember 2022 das Gesetz für einen besseren Schutz hinweisgebender Personen sowie zur Umsetzung der Richtlinie zum Schutz von Personen, die Verstöße gegen das Unionsrecht melden, beschlossen. Der Bundesrat stimmte am 10. Februar 2023 dem Gesetz jedoch nicht zu. 

Die Bundesregierung ist bestrebt, das Gesetz so schnell wie möglich zu verabschieden. Infolge der verspäteten Nichtumsetzung drohen finanzielle Sanktionen in Form eines Pauschalbetrages sowie ein tägliches Zwangsgeld. Die genaue Höhe richtet sich nach der Dauer und Schwere des Verstoßes und kann daher erst nach dem Zeitpunkt der Umsetzung der Richtlinie festgelegt werden. Diese Festlegung nimmt der Europäische Gerichtshof vor. Die Grundbeträge und die Formeln für die Berechnung finden Sie in der jüngsten Mitteilung der Kommission (https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/HTML/?uri=CELEX:52022XC0215(01)).

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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