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Marco Buschmann
FDP
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Frage von Johannes E. •

Wieso stellt der Geruch von Cannabis noch immer ein Verdachtsmoment?

Sehr geehrter Herr Buschmann,

seit 2017 ist Cannabis zum medizinischen Gebrauch in Deutschland freigegeben und sogenanntes CBD-Cannabis stellt meines Wissens nach eine rechtliche Grauzone dar. Beides unterscheidet sich geruchstechnisch nicht von (noch) illegalem Genusscannabis.
Wieso wird, auch in Anbetracht der kommenden Legalisierung, der Geruch von Cannabis bzw. dessen Rauch von der Polizei immer noch als Verdachtsmoment gesehen, obwohl der Konsum freilich auf legalem Wege stattfinden kann? Sollten ermittelnde Akteur:innen in erster Instanz nicht davon [legaler Konsum] ausgehen? Zigaretten, beispielsweise, können auch illegal erworben sein, dennoch stellt der Geruch von Tabak keinen Ermittlungsgrund dar.

Ich würde mich sehr über eine Antwort freuen und es wäre selbstverständlich erfreulich, wenn bis zum Zeitpunkt der endgültigen Legalisierung erste Maßnahmen von staatlicher Seite ergriffen werden.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes E.

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Antwort von
FDP

Sehr geehrter Herr E.,

haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.

Als Freie Demokraten haben wir uns lange für die kontrollierte Freigabe von Cannabis eingesetzt. Aus unserer Sicht kriminalisiert das derzeitige Verbot von Cannabis unzählige Menschen, bindet immense Polizeiressourcen und erleichtert durch Kontakt zu Dealern den Einstieg zu härteren Drogen.

Zum aktuellen Zeitpunkt ist Cannabis noch nicht vollständig legalisiert. Da der Besitz von Cannabis derzeitig noch strafbar ist, wird einem Verdachtsmoment polizeilich entsprechend nachgegangen. 

In ihrem Koalitionsvertrag haben SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP die Einführung einer kontrollierten Abgabe von Cannabis an Erwachsene zu Genusszwecken in lizensierten Geschäften festgeschrieben. Die Legalisierung von Cannabis wird kommen und der oben beschriebene Handlungszwang damit entfallen. Als FDP setzen wir uns für eine effektive und zeitlich angemessene Umsetzung des Vorhabens in dieser Legislaturperiode ein.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.

Freundliche Grüße

Dr. Marco Buschmann MdB

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