Wieso sind Wahlprogramme nicht verpflichtend bzw. keine Pflicht?
Es könnte Sanktionen geben wenn man sich nicht an seine Wahlprogramme hält.
Sehr geehrter Herr S.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wahlprogramme sind rechtlich unverbindliche Absichtserklärungen politischer Parteien, die Ziele und Prioritäten für die kommende Legislaturperiode darlegen. Sie dienen der Information der Wählerschaft, begründen jedoch keine rechtliche Verpflichtung zur Umsetzung der angekündigten Maßnahmen.
Die partielle Unverbindlichkeit ergibt sich insbesondere daraus, dass die Bundesrepublik eine Koalitionsdemokratie ist. Trotz bestehender Schnittmengen sind die potenziellen Koalitionspartner auf Kompromisse angewiesen, die in der Regel von den jeweiligen Wahlprogrammen abweichen. Hinzukommt, dass Wahlprogramme zwar eine klare Zukunftsperspektive haben, die Zukunft aber nicht vorhersehen können. Eine Regierung muss auf unvorhergesehene Ereignisse, Krisen und Änderungen der politischen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Rahmenbedingungen reagieren. Kurzum: Ein Wahlprogramm ist eine wichtige politische Leitlinie, die es bestmöglich umzusetzen gilt. Dogmatische Scheuklappen sind in einer Demokratie jedoch fehl am Platz.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB