Wie viele „Reichsbürger“ wurden nach der Razzia in Dez. 22 verklagt und was wurde ihnen vorgeworfen?
Sehr geehrter Herr H.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Der Ermittlungsrichter beim Bundesgerichtshof hat im Dezember 2022 gegen 23 mutmaßliche Mitglieder und Unterstützer einer terroristischen Vereinigung Haftbefehle erlassen sowie zwei Auslieferungsverfahren eingeleitet. Die Mitgliedschaft in und die Unterstützung einer terroristischen Vereinigung sind strafbar nach § 129a StGB.
Die Haftbefehle gehen davon aus, dass die Beschuldigten zu einer spätestens Ende November 2021 gegründeten terroristischen Vereinigung gehören, die es sich zum Ziel gesetzt hat, die bestehende staatliche Ordnung in Deutschland zu überwinden und durch eine eigene, bereits in Grundzügen ausgearbeitete Staatsform zu ersetzen. Den Angehörigen der Vereinigung sei bewusst, dass dieses Vorhaben nur durch den Einsatz militärischer Mittel und Gewalt gegen staatliche Repräsentanten verwirklicht werden kann. Für weitere Details darf ich auf die Pressemitteilung des Generalbundesanwalts verweisen (https://www.generalbundesanwalt.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2022/Pressemitteilung-vom-07-12-2022.html?nn=1397082).
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB