Wie ist Ihre Position bezüglich des geplanten Selbstbestimmungsgesetz, laut dem das Geschlecht eines Menschen allein per Sprechakt amtlich geändert werden kann?
Sehr geehrte Frau E.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten wollen allen Menschen ein selbstbestimmtes Leben ermöglichen. Jeder Mensch sollte so leben zu dürfen, wie er oder sie es für richtig empfindet. Die geschlechtliche Identität gehört zur individuellen Persönlichkeit und muss deswegen durch das Persönlichkeitsrecht geschützt werden.
Das geltende Gesetzesrecht trägt diesem Selbstbestimmungsrecht bislang nicht hinreichend Rechnung. Für Personen, die sich nicht mit ihrem angeborenen Geschlecht identifizieren, gibt es nach wie vor hohe Hürden für die Anerkennung ihrer geschlechtlichen Identität. Sie müssen ein Gerichtsverfahren zur Änderung des Geschlechtseintrags durchlaufen, im Zuge dessen zwei Gutachten mit intimsten Fragen erstellt werden.
Deswegen haben wir uns als Ampel-Koalition darauf verständigt, das Transsexuellengesetz abzuschaffen und durch ein Selbstbestimmungsgesetz ersetzen. Dazu gehören ein Verfahren beim Standesamt, das Änderungen des Geschlechtseintrags im Personenstand grundsätzlich per Selbstauskunft möglich macht, ein erweitertes und sanktionsbewehrtes Offenbarungsverbot und eine Stärkung der Aufklärungs- und Beratungsangebote.
Das Geschlecht amtlich ändern zu lassen, ist eine sehr intime Entscheidung, die die betroffenen Personen nicht leichtfertig treffen. Deswegen ist die geplante Gesetzesänderung ein wichtiges Vorhaben. Wir müssen Respekt vor diesen Menschen haben und ihnen die teilweise entwürdigende Behandlung ersparen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen unsere Position hiermit etwas näher bringen.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB