Warum tun sie zu wenig gegen Kindesmissbrauch in der Kirche?
Sehr geehrter Herr Buschmann,
immer wieder werden neue Skandale der Katholischen und Evangelischen Kirche geöffnet und ich stelle Ihnen als Justizminister die Frage, warum nicht konsequent gegen die Kirche vorgegangen wird? Warum ist es möglich, dass die Kirche eine Kirchensteuer hat?
Meine Frage ist:
Menschen, welche die Kirchensteuer zahlen, machen sich nach meiner Meinung nach schuldig der Beihilfe des Kindesmissbrauches in tausenden von Fällen durch Finanzierung, warum wird nicht dagegen vorgegangen? Wieso wird die Kirche nicht als kriminelle Vereinigung eingestuft?
Die Kirche ist ein unnützes Relikt aus der Vergangenheit, Staat und Kirche gehören getrennt und der Zugang stark eingeschränkt.
Ich freue mich sehr auf eine Antwort.
Sehr geehrter Herr M.,
haben Sie vielen Dank für Ihre Anfrage.
Wir Freie Demokraten nehmen das Thema Missbrauch in der Kirche sehr ernst und fordern eine entschiedene und konsequente Aufklärung. Das bedeutet eine strafrechtliche Verfolgung der Täter und Entschädigung für die Opfer in Missbrauchsfällen. Hierfür muss der Wille zur Aufklärung auch aus der Kirche heraus kommen und von der Deutschen Bischofskonferenz getragen werden. Es müssen größtmögliche Transparenz, Genauigkeit und Betroffenenbeteiligung gewährleistet sein. Nicht hinnehmbar wäre ein Aussitzen derartiger Fälle.
Privaten und institutionellen Kommissionen und Untersuchungsgremien sollen zukünftig von einer staatlichen, auf gesetzlicher Grundlage eingesetzten Aufarbeitungskommission unterstützt werden. Diese darf sich nicht nur auf Kirchen, sondern sollte sich auch auf Bereiche wie den Sport und die freie Wohlfahrtspflege beziehen. Dabei kann die staatliche Kommission jedoch nicht die von der Kirche zu leistende Aufarbeitung übernehmen oder gar ersetzen.
Auch die Justiz muss ihrer Verantwortung gerecht werden, und sich der noch nicht verjährten Fälle zügig annehmen. Die aktuellen Entwicklungen gehen dort in die richtige Richtung und zeigen, dass Staatsanwaltschaften und Gerichte zunehmend für das Thema sensibilisiert sind.
Insgesamt ist ein Dreiklang von konsequenter rechtsstaatlicher Aufklärung, ungeschminkter Aufklärung aus der Kirche heraus und zuletzt die Begleitung und Überwachung durch eine staatliche Kommission notwendig.
Freundliche Grüße
Dr. Marco Buschmann MdB